Selbstjustiz: Vom Opfer zum Rächer - DER SPIEGEL
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Selbstjustiz Vom Opfer zum Rächer

Kai S. wurde als Kind missbraucht, das Trauma prägte ihn. Weil er den Verdacht hegte, sein Nachbar sei ein Pädophiler, tötete er ihn brutal. Im Prozess wurde der 18-Jährige nun hart verurteilt - Belege, dass sein Opfer tatsächlich ein Kinderschänder war, gibt es nicht.
Von Simone Utler
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Was Kai S. als Kind widerfuhr, prägte ihn noch als Erwachsenen - er wurde zum Opfer sexuellen Missbrauchs. Als er sieben Jahre alt war, zeigte ihm ein junger Mann einen Pornofilm, als er elf war, musste S. demselben Mann bei der Selbstbefriedigung und Sodomie der scheußlichsten Art zusehen.

Das soll der Schlüssel zu der Tat gewesen sein, derentwegen sich Kai S. vor dem Hamburger Landgericht verantworten musste: Er tötete seinen Nachbarn Kurt S. im März dieses Jahres mit mehr als 20 Messerstichen. Nachvollziehbar sei dies, so argumentierte die Verteidigung. Kai S. sei ausgerastet, als er mit einem Pädophilen konfrontiert wurde, es habe Parallelen zu eigenen traumatisierenden Erlebnissen gegeben.

Die Richter sahen das anders. Sie gehen davon aus, dass der 18-jährige Kai S. die Tötung seines Nachbarn plante, den leicht geistig behinderten Mann unter einem Vorwand an einen entlegenen Platz lockte und ihn dort brutal erstach - um Selbstjustiz zu üben. Dafür verurteilten die Richter Kai S. am Mittwoch zu acht Jahren und sechs Monaten Haft.

Täter und Opfer hatten auf derselben Etage eines Hochhauskomplexes in Steilshoop, einem sozialen Brennpunkt im Hamburger Norden, gelebt. Eines Tages hörte Kai S. von angeblich pädophilen Neigungen seines Nachbarn und nahm den Mann mit der dicken Brille und den langen, zerzausten Haaren, der in einer Behindertenwerkstatt arbeitete, fortan ins Visier.

Nach Überzeugung des Gerichts kam Kai S. im Januar unter einem Vorwand in die Wohnung von Kurt S. und gab vor, sich ebenfalls für Kinderpornografie zu interessieren. Als ihm der Nachbar auf seiner Digitalkamera ein Bild von einer jungen Frau mit nacktem Unterkörper zeigte, nahm Kai S. den Fotoapparat samt Speicherkarte, ging damit zur Polizei und zeigte seinen Nachbarn an.

Polizei findet "einschlägiges Material"

Die Polizei durchsuchte die Wohnung von Kurt S., der als Spanner bekannt, aber nicht vorbestraft war. Sie stellte "einschlägiges Material" sicher, fand aber keinen Hinweis, dass S. jemals an der Produktion kinderpornografischen Materials beteiligt gewesen wäre, wie damals eine Polizeisprecherin sagte.

Kai S. wartete die Ermittlungen der Polizei nicht ab. Er stellte seinen Nachbarn immer wieder zur Rede, schlug mehrfach auf ihn ein. Einmal habe der Ältere "Kindergeschichten" zugegeben - ob dies tatsächlich geschah oder vielleicht auch nur, weil Kai S. Druck ausübte, ist nicht zweifelsfrei zu ermitteln.

In der Nacht auf den 2. März klingelten Kai S. und seine Freundin gegen 3 Uhr bei dem 48-Jährigen. Zunächst unterhielten sie sich in "freundschaftlicher Atmosphäre" dann fand die junge Frau eine DVD mit dem Titel "Teenies" und einer nackten jungen Frau auf dem Cover.

Kai S. wurde wütend, schlug den 48-Jährigen gegen den Kopf. Im nächsten Moment bot er an, gemeinsam zu einer nahegelegenen Tankstelle zu gehen, um ein "Versöhnungsbier" zu trinken. Hier fasste Kai S. nach Überzeugung der Richter den Mordplan, denn er ging noch in seine Wohnung, holte ein langes Messer aus der Küche und versteckte es unter seiner Kleidung.

In Lunge, Herz, Hauptschlagader und Kopf getroffen

Die drei gingen Richtung Tankstelle, wobei der junge Mann einen besonders dunklen Weg durch den Park aussuchte. Sie liefen "sinnlos im Zickzack", so dass sie sich gefragt habe, was das solle, sagte die Freundin von Kai S. später in ihrer Zeugenaussage.

Hinter einem Weiher zog der 18-Jährige aus seinem Hosenbund plötzlich das Messer, bedrohte Kurt S. und stach zu - "mit größter Heftigkeit und größter Gewalt", heißt es im Urteil. Insgesamt 26 Mal rammte Kai S. das Messer in den Körper seines Opfers, das sich zunächst zu wehren versuchte, dann aber zu Boden sank - getroffen in Lunge, Herz, Hauptschlagader und Kopf.

Kurt S. hatte keine Überlebenschance. Er verblutete.

Der Täter und seine Freundin, die nach eigenen Angaben versucht hatte, ihn nach den ersten Stichen von der Tat abzubringen, dann aber geflüchtet war, verließen den Park. Das Messer vergrub Kai S. in einem Blumenbeet. Die Leiche wurde am nächsten Morgen von einer Anwohnerin gefunden.

Die Ermittler stießen schnell auf Kai S. Er habe den 48-Jährigen lediglich mit dem Messer bedrohen und zu einer Selbstanzeige bei der Polizei bewegen wollen, sagte der Verdächtige in seiner Vernehmung. Er habe andere Kinder beschützen wollen und sei ausgerastet, als Kurt S. gesagt habe, er könne wegen seiner Behinderung sowieso nicht belangt werden.

"Es ist hier um so etwas wie Selbstjustiz gegangen"

Die Richter halten das für eine Schutzbehauptung. Sie glauben eher einer Aussage des Angeklagten, wonach er S. das zurückgeben wollte, was dieser Kindern an Schmerzen zugefügt habe. "Es ist hier um so etwas wie Selbstjustiz gegangen", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Trappe am Mittwoch in der Urteilsbegründung. "Sie haben gesagt, dass Sie nicht ertragen konnten, dass so einer frei herumläuft."

Die Richter werten die Tat eindeutig als Mord. Kai S. sei heimtückisch vorgegangen, das Opfer sei aufgrund seiner geistigen Behinderungen arg- und wehrlos gewesen. Auch habe der 48-Jährige derart viele Verletzungen gehabt, dass von einem Tötungsvorsatz auszugehen sei.

Aufgrund der eigenen Missbrauchserfahrungen in der Jugend liege zwar eine Persönlichkeitsstörung bei Kai S. vor, die aber nicht so gravierend sei, dass sie die Schuldfähigkeit einschränke. Der Angeklagte habe damals nur passiv zugesehen, wie sich ein Mann selbst sexuell befriedigt habe.

Außerdem waren die Aussagen über die angeblich pädophile Neigung des Opfers dem Gericht zufolge Gerüchte - nicht mehr und nicht weniger. "Sie haben keinen Pädophilen getötet, sondern einen Menschen ermordet. Mit dieser Schuld müssen Sie leben", sagte Trappe.

"Die Rolle des Rächers"

Kai S., der mit einer weißer Kapuzenjacke, Jogginghose und Turnschuhen bekleidet war, folgte der Urteilsbegründung in Saal 139 des Landgerichts sehr unruhig. Immer wieder schüttelte er den Kopf, wippte nervös mit den Beinen, als einzelne Details verlesen wurden. Insbesondere die Aussagen seiner damaligen Freundin schien der junge Mann deutlich zurückzuweisen.

Mit seinem Strafmaß übertraf das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf siebeneinhalb Jahre plädiert hatte. Kai S. habe sich "die Rolle des Rächers" zugeschrieben und Selbstjustiz geübt, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt: "Letztlich verhängte er die Todesstrafe." Das könne der Staat nicht tolerieren, auch wenn einem die Verhaltensweisen des Getöteten "nicht gerade sympathisch" seien. Die Aufklärung von Verbrechen sei Sache der Polizei.

Der Anwalt von Kai S. will in die Revision gehen. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert und betont, wegen seiner früheren Missbrauchserfahrungen habe die Konfrontation mit dem Nachbarn bei seinem Mandanten ein "Trauma" reaktiviert.

Eingestellt wurde inzwischen ein Verfahren gegen die Freundin von Kai S. Die 17-Jährige war wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden.

siu/mit Material von AP