Sexualstraftäter: Eurogate scheitert mit Kündigungen - DER SPIEGEL
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Nach Streik gegen unerwünschten Kollegen Firma kündigte Sexualstraftäter - zu Unrecht

Marcel B. ist ein verurteilter Sexualstraftäter. Seine Kollegen haben sich gegen ihn gestellt, sein Arbeitgeber hat ihm schon dreimal gekündigt. Doch der Mann wehrt sich gegen den Rausschmiss - bislang mit Erfolg.
Containerterminal in Bremerhaven: Zäher Arbeitskampf
Containerterminal in Bremerhaven: Zäher Arbeitskampf

Containerterminal in Bremerhaven: Zäher Arbeitskampf

Foto: Ingo Wagner/ picture alliance / dpa
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Das Hafenlogistik-Unternehmen Eurogate hat zum zweiten Mal vergeblich versucht, einen Mitarbeiter loszuwerden, gegen den die Belegschaft auf die Barrikaden gegangen war. Marcel B. war Ende 2011 wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals zehnjährigen Stieftochter verurteilt worden. Bei ihm wurde auch kinderpornografisches Material gefunden. Seine Kollegen wollten daraufhin nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten.

Nun hat das Landesarbeitsgericht Bremen (LAG) eine Kündigung gekippt, die Eurogate ausgesprochen hatte. Dagegen kann das Unternehmen nichts mehr machen - das LAG ließ die Revision nicht zu.

Marcel B. hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten erhalten. Als Freigänger wollte er wieder arbeiten. Als Eurogate ihm zum ersten Mal kündigte, gab das Unternehmen als Grund "außerdienstliches Verhalten" an. Marcel B. wehrte sich juristisch, das Arbeitsgericht Bremerhaven hob die Kündigung auf. Eurogate ging in Berufung, unterlag auch vor dem LAG.

Die Belegschaft hatte von B.s Vorgeschichte erfahren. Wenn man Betriebsrat und Geschäftsführung glauben mag, war die Stimmung eindeutig: Die Kollegen wollten nicht mehr mit B. zusammenarbeiten. Sie sammelten Unterschriften. Eurogate sprach eine zweite Kündigung aus, grob gesagt, weil B. mit seiner Anwesenheit die Betriebsruhe und den Betriebsfrieden störe.

"Illegales Verhalten der Belegschaft"

Als er im Sommer 2013 zur Arbeit erschien, legten Hunderte Beschäftigte in zwei Fällen die Arbeit nieder. Ein Sicherheitsdienst musste B. an seinen Arbeitsplatz begleiten, doch an eine geregelte Tätigkeit war nicht zu denken. Der zweite, abgebrochene Versuch war der bislang letzte Arbeitstag von B. Es folgte Kündigung Nummer drei, quasi als Folge des erhöhten Drucks der Belegschaft.

"Ich will das nicht als Streik bezeichnen, das erweckt den Eindruck, man darf das. Das war eine illegale Arbeitsniederlegung ohne Konsequenzen vom Arbeitgeber", sagt B.s Anwalt Klaus Jürgen Meyer. Seiner Meinung nach hätte sich Eurogate schützend vor seinen Mandanten stellen und dessen Recht, am Terminal zu arbeiten, notfalls mit Abmahnungen, Lohnkürzungen oder Kündigungen durchsetzen müssen. Doch nichts davon sei geschehen. "Hier zeigt sich ganz deutlich, dass der Arbeitgeber mit der Belegschaft konform geht. Er will meinen Mandanten loswerden und akzeptiert das illegale Verhalten der Belegschaft."

Eurogate widerspricht dieser Darstellung. Die Arbeitsversuche seien mit allen erdenklichen Mitteln auf den Weg gebracht worden und gescheitert, sagt Eurogate-Arbeitsdirektor Andreas Bergemann. Bei weiteren Versuchen "müssen wir davon ausgehen, dass sich das Verhalten der Belegschaft verstetigen würde".

Durch die wilden Streiks entstand dem Unternehmen nach eigenen Angaben Schaden in fünfstelliger Höhe. Als zu eindeutig beurteilte das Unternehmen die Stimmung in der Belegschaft. Der Betriebsrat billigte das Verhalten der Belegschaft, ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung ließ sich mit den Worten zitieren, ein "Kinderschänder hat für mich keine Berechtigung, draußen rumzulaufen".

Darf die Anwesenheit eines Kollegen den ganzen Betrieb stilllegen?

"Ob die gesamte Belegschaft das so sieht, darf bezweifelt werden", sagt Anwalt Meyer. Auch deshalb wehrte sich Marcel B. erneut vor Gericht. Am 9. April 2013 kippte das Arbeitsgericht Bremerhaven die zweite Kündigung. Wieder ging Eurogate in Berufung. Nun ist das Unternehmen erneut vor dem LAG gescheitert. Die Kündigung habe keinen Bestand, heißt es vom Gericht.

Dennoch darf B. vorerst nicht bei Eurogate arbeiten, er bleibt ohne Bezüge freigestellt. Denn die dritte Kündigung gibt es ja auch noch. Mit dieser wollten sich die Gerichte erst beschäftigen, wenn über Nummer zwei entschieden war. Das ist nun der Fall.

Die Ausgangslage im dritten Verfahren ist klar, die Situation bleibt verfahren. "Mein Mandant ist als Hafenfacharbeiter angestellt und will auch als einer arbeiten", sagt Meyer. Das Finanzielle - der Job bei Eurogate ist nicht der schlechteste - sei die eine Sache. "Das andere ist der Wunsch zu arbeiten. Daran liegt ihm viel."

Eurogate-Arbeitsdirektor Bergemann sagt, im dritten Verfahren gehe es darum, was der Belegschaft und dem Arbeitgeber zuzumuten sei - ob es sein könne, dass die Anwesenheit eines Kollegen den Betrieb zum Stillstand bringen dürfe.

Keine Lösung in Sicht

Anwalt Meyer sieht in dem Fall eine andere grundsätzliche Frage berührt. Der Belegschaft stehe es nicht zu, B. zu sanktionieren. "Die Belegschaft hat das außerdienstliche Verhalten nicht zu bewerten und die Resozialisierung nicht mit Füßen zu treten", sagt Meyer.

Hinzu komme, dass die Belegschaft ihren Willen bekommen würde, sollte Eurogate sich juristisch durchsetzen. Das, befürchtet Meyer, könnte eine Blaupause für Mitarbeiter anderer Unternehmen sein, unliebsame Kollegen loszuwerden. "Wo kommen wir denn hin, wenn Arbeitnehmer durch illegale Arbeitsniederlegung die Personalpolitik eines Großkonzerns diktieren?", fragt der Anwalt. Diese Befürchtung teilt Eurogate-Arbeitsdirektor Bergemann nicht. "Wir haben keine Sorge, dass wir uns unserer Belegschaft mehr ausliefern als jeder andere Arbeitgeber auch."

Trotzdem: Bei Eurogate scheint es schlicht ausgeschlossen, dass die Belegschaft B. jemals wieder in ihren Reihen akzeptieren wird. Auf dieses Dilemma weiß derzeit niemand eine Antwort. Auch ein dritter Kündigungsschutzprozess wird sie nicht erbringen können.