Siegburg Hohe Haftstrafen im Foltermordprozess
Bonn - Der 20-jährige Pascal I. erhielt heute 15 Jahre, der 21-Jahre alte Ralf A. 14 Jahre Haft. Gegen den 18-jährigen Danny K. verhängte das Gericht zehn Jahre Jugendstrafe. Die jungen Männer hatten gestanden, ihren 20-jährigen Mithäftling am 11. November 2006 in der Gemeinschaftszelle stundenlang gequält, erniedrigt und schließlich umgebracht zu haben.
Das Verbrechen an dem Häftling Hermann H. hatte wegen seiner Brutalität bundesweit Entsetzen ausgelöst. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht bei einem der drei Angeklagten dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Die zehnjährige Jugendstrafe für den 18-jährigen K. war von der Anklage verlangt worden. Bei den beiden anderen Angeklagten blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für I. lebenslange Haft und für A. eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.
Dagegen hatten die Verteidiger auf durchweg niedrigere Strafen plädiert: Für den zur Tatzeit 19-jährigen I. beantragten sie zehn Jahre Jugendstrafe, für den damals 20-jährigen A. zwölf Jahre Haft und für den zur Tatzeit 17 Jahre alten K. eine Strafe von weniger als zehn Jahren. Während der elftägigen Beweisaufnahme in dem Mordprozess vernahm das Gericht insgesamt knapp 40 Zeugen.
Die drei Häftlinge schlugen den 20-Jährigen stundenlang mit Händen, Fäusten und Schlagwerkzeugen, vergewaltigten ihn mehrmals und zwangen ihn unter anderem, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken und eine Tube Zahnpasta sowie auch sein Erbrochenes zu essen. Zudem musste er zwei Abschiedsbriefe schreiben, die die Täter später vernichteten. Die Täter versuchten fünf Mal, den Misshandelten zu erhängen. Schließlich zwangen sie ihn, sich mit Bettlakenstreifen aufzuhängen.
Der Verletzte hatte vergeblich versucht, mit Schreien und Drücken des Alarmknopfs auf sich aufmerksam zu machen. Das Gefängnispersonal hatte die Vorgänge in der Zelle nach eigenen Angaben nicht bemerkt, obwohl die Wärter mehrere Male in der Zelle nachschauten, unter anderem weil sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten.
Die Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg und vier Justizvollzugsbeamte wurden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevanten Dienstverletzungen feststellte. Der Gefängnisleiter und sein Stellvertreter wurden aber versetzt. Gegen sie laufen Disziplinarverfahren.
ffr/AFP/AP