Siegburger Foltermord: Staatsanwaltschaft legt Revision ein - DER SPIEGEL
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Siegburger Foltermord Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat Revision gegen eins der Urteile im Siegburger Foltermordprozess eingelegt. Die Strafe gegen Pascal I. sei zu milde, hieß es zur Begründung. Das Gericht hatte ihn zu 15 Jahren Haft verurteilt, während die Anklage eine höhere Strafe beantragt hatte.
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Bonn - Der 20 Jahre alte Angeklagte Pascal I. war gestern wegen der stundenlangen Folter und der anschließenden Tötung eines 20-jährigen Mitgefangenen zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.

Zwar erkannte die Jugendkammer wie beantragt auf Mord, wofür im allgemeinen Strafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Allerdings nutzt die Kammer eine Sonderregelung, die bei heranwachsenden Straftätern auch eine befristete Freiheitsstrafe möglich macht. Die Angehörigen des Opfers hatten sich empört über den Spruch der Richter gezeigt.

Die drei Angeklagten hatten in der Hauptverhandlung eingeräumt, am 11. November 2006 einen 20-jährigen Zellengenossen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg über Stunden gequält, vergewaltigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.

ffr/ddp