Spanair-Absturz: Justiz stellt Ermittlungen ein - DER SPIEGEL
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Vier Jahre nach Spanair-Absturz Justiz stellt Ermittlungen ein

154 Menschen starben 2008 beim Absturz einer Spanair-Maschine in Madrid, nach einer Gerichtsentscheidung tragen die Piloten die Hauptschuld an dem Unglück. Da sie jedoch unter den Opfern waren, wird niemandem der Prozess gemacht. Die Justiz stellte das Verfahren nun ein.
Wrack der Spanair-Maschine bei Madrid (Archivbild): Verfahren eingestellt
Wrack der Spanair-Maschine bei Madrid (Archivbild): Verfahren eingestellt

Wrack der Spanair-Maschine bei Madrid (Archivbild): Verfahren eingestellt

Foto: A2609 epa efe/ dpa
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Madrid - Wegen des Absturzes einer Spanair-Maschine in Madrid mit 154 Toten muss sich niemand vor Gericht verantworten: Gut vier Jahre nach dem Unglück auf dem Flughafen der spanischen Hauptstadt entschied das Madrider Landgericht, die strafrechtlichen Ermittlungen einzustellen und den Fall zu den Akten zu legen. Zwei Wartungstechnikern, die der Ermittlungsrichter für das Unglück mitverantwortlich gemacht hatte, wird nicht der Prozess gemacht.

Bei dem Unglück auf dem Flughafen Barajas im August 2008 war eine Maschine vom Typ MD-82 unmittelbar nach dem Start abgestürzt. Nur 18 Insassen überlebten. Die Maschine sollte von Madrid nach Gran Canaria fliegen.

Nach der Entscheidung des Landgerichts tragen der Pilot und der Co-Pilot die Hauptschuld an dem Absturz. Die Cockpit-Besatzung, die bei dem Unglück ums Leben kam, habe es versäumt, die Vorflügel und Klappen auszufahren, die der Maschine beim Start Auftrieb geben sollten. Die Alarmanlage, die das Cockpit auf die falsche Position der Klappen aufmerksam machen sollte, funktionierte nicht. Weshalb der Alarm ausgefallen war, wurde in den Ermittlungen nicht zweifelsfrei geklärt.

Die Angehörigen der Opfer reagierten enttäuscht auf die Entscheidung des Gerichts. Damit werde ein "äußerst gefährlicher Präzedenzfall" geschaffen, teilte ein Verband von Hinterbliebenen mit. Die Verantwortlichen für die Flugsicherheit seien ohne Strafe davongekommen.

Mit der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens machte das Landgericht Madrid den Weg zu einem zivilrechtlichen Verfahren frei, bei dem die Angehörigen der Opfer Entschädigungen geltend machen können. Laut der Zeitung "El País" dürfte ein solches Verfahren weitere drei Jahre in Anspruch nehmen. Spanair hatte im Januar den Flugbetrieb eingestellt.

aar/dpa