Abgedankter König: Klage gegen Juan Carlos abgewiesen
Spaniens Ex-König Gericht weist Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos ab
Madrid - Das Oberste Gericht Spaniens hat eine Vaterschaftsklage gegen den ehemaligen König Juan Carlos abgewiesen. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung Anträgen des 77-Jährigen und der Staatsanwaltschaft statt. Das Verfahren wird damit eingestellt. Die Richter entschieden mit sieben zu drei Stimmen.
Die Anklagebehörde hatte ihren Antrag auf Zurückweisung der Klage damit begründet, dass die Belgierin keine ausreichenden Indizien für ihre Behauptung vorgelegt habe. Das Klagegesuch weise eine Reihe von Unstimmigkeiten und Widersprüchen auf.
Die 48-jährige Belgierin Ingrid Sartiau hatte behauptet, eine uneheliche Tochter von Juan Carlos zu sein. Ihre Mutter habe 1965 in Marbella in Südspanien eine Romanze mit dem damaligen spanischen Prinzen gehabt, sagte sie. Juan Carlos war zu dieser Zeit seit drei Jahren mit der späteren Königin Sofía verheiratet.
Das Gericht hatte die Klage Sartiaus im Januar zugelassen, nahm diese Entscheidung aber nun zurück. Zugleich lehnten sie den Antrag der Belgierin ab, Juan Carlos zur Vorlage einer DNA-Probe aufzufordern. Eine zweite Klage des Katalanen Alberto Solà Jiménez wiesen die Richter bereits im Januar zurück - weil diese nicht ausreichend begründet sei. Die Mutter von Jiménez, die Tochter eines angesehenen Bankers aus Barcelona, soll mit Juan Carlos eine voreheliche Affäre gehabt haben.
DNA-Tests hatten in der Vergangenheit bereits bestätigt, dass Sartiau und Jiménez mit 91-prozentiger Sicherheit ein gemeinsames Elternteil haben. Sie baten daraufhin in einem Schreiben an den Königspalast um Anerkennung als Nachkommen des damaligen Monarchen. Als sie keine Antwort erhielten, zogen sie vor Gericht.