Nach Urteil Staatsanwaltschaft prüft Aussagen im "Maskenmann"-Prozess
Mario K. mit seinen Anwälten: Revision eingelegt
Foto: Patrick Pleul/ dpaIn Frankfurt (Oder) hat die Staatsanwaltschaft mit der Überprüfung von Zeugenaussagen im "Maskenmann"-Prozess begonnen. In dem Indizienprozess war ein 47-Jähriger Mitte Juni zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Behörde will nun klären, ob es vielleicht Falschaussagen gab.
Wie ein Behördensprecher sagte, werden unter anderem Zeugenaussagen miteinander und mit der Aktenlage verglichen. Es lägen teils sehr unterschiedliche Aussagen vor. "Es geht dabei nicht um Wertungen, sondern um Tatsachen", sagte der Sprecher. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Mann schuldig gesprochen, zwei Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen und einen Banker entführt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt. Bei allen Überfällen trug der Täter eine Art Imkermaske - daher die Bezeichnung "Maskenmann".
Während des Prozesses machten Beamte unterschiedliche Aussagen. So gaben Polizisten an, durch Vorgesetzte bei den Ermittlungen behindert worden zu sein. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter soll am Donnerstag im Innenausschuss des Landtages zu einer polizeiinternen Überprüfung der Ermittlungsarbeit Stellung nehmen.