Stammheim-Report Baaders falscher Sohn
Stuttgart - "Das ist hier schon ein etwas ungewöhnlicher Prozess über eine alte Zeit", sagt Gerhard Ruf gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart. Der Vorsitzende Richter der 17. Zivilkammer wundert sich sichtlich und merkt ein wenig süffisant an: "Etwas, was diskret behandelt werden sollte, wird hier öffentlich verhandelt, und damit ist die Diskretion heute zu Ende."
Aufgerufen hat seine Pressekammer den Fall der Stuttgarter Rechtsanwältin Brigitte Tilgner, die gegen Horst Bubeck, Kurt Oesterle und den Geschäftsführer des Tübinger Verlags Klöpfer & Meyer eine Schmerzensgeldklage eingereicht hatte.
Der Autor Oesterle hatte in seinem Buch "Stammheim" die "Geschichte des Vollzugsbeamten Horst Bubeck" notiert. Bubeck war zwischen 1964 und 1991 Beamter in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, dem Alcatraz der Bundesrepublik Deutschland. Im siebten Stock dieses berüchtigten Knasts saßen in den siebziger Jahren die RAF-Terroristen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller. Bubeck hatte es in jener Zeit schon zum stellvertretenden Vollzugsdienstleiter gebracht.
Der ehemalige Beamte, der beim Prozess diese Woche krankheitsbedingt fehlte, und Oesterle waren offenbar von dem Wunsch getrieben, mit den Legenden der Terroristen über die extremen Haftbedingungen aufzuräumen.
Vage Indizien, keine Beweise
Doch wer interessiert sich mehr als 25 Jahre danach noch für dieses Thema? Wer kauft schon ein Buch über Haftbedingungen von Terroristen? Da müssen schon "gänzlich unbekannte Details" und "unerhörte Geschichten" her, wie es im Bucheinband heißt. Und eine gehörige Prise Sex. Sex sells.
Dabei haben Autor, Zeitzeuge und Verlag offenbar heftig daneben gegriffen. Um zu zeigen, dass es im Stammheimer Terroristentrakt scheinbar locker und lustvoll zugegangen sein soll, verstieg sich der Vollzugsinspektor Bubeck, so steht es etwa auf Seite 139, sogar zu der Tatsachenbehauptung, Terrorboss Baader habe im Stammheimer Knast einen Sohn mit einer jungen Rechtsanwältin gezeugt. Diese sei damals Wahlverteidigerin des Staatsfeinds Nummer eins gewesen und soll das Kind "nur wenige Wochen vor Baaders Ende" im Oktober 1977 entbunden haben.
Bubeck präsentierte für seinen schweren Verdacht nur äußerst vage Indizien, keine Beweise. Trotzdem notierte Theodor-Wolff-Preisträger Oesterle bereitwillig, was ihm der pensionierte Beamte dazu so alles auftischte, und handelte sich durch die Stuttgarter Pressekammer jetzt den Vorwurf "schlampigster Recherche" (Ruf) ein.
Die "junge hübsche Anwältin" sei um die Jahreswende 1976/77 Wahlverteidigerin von Baader gewesen und "häufig mit gerötetem Gesicht und zerwühlter Frisur aus der Verteidigerzelle" herausgekommen, heißt es in dem Text. Auch seien aus der Zelle Geräusche gedrungen, "die für ein Verteidigergespräch nicht gerade typisch waren" und Haare, die die Vollzugsbeamten vom Resopaltisch der Anwaltszelle in ein Briefkuvert gefegt hatten, seien von diesen damals als Schamhaare klassifiziert worden. Den Namen der Anwältin nannte Bubeck zwar nicht, aber ein Datum, den 14. Januar 1977, an dem diese nach einem Streit mit Baader das Mandat niedergelegt hatte.
Verräterisches Geburtsdatum
Gerade durch diese präzise Zeitangabe sei die Klägerin Tilgner klar identifizierbar, so der Vorsitzende Richter Ruf, und auch Oesterle und Bubeck bestätigten im Verfahren, dass die Anwältin gemeint gewesen sei. Doch ihr Sohn stamme nicht von Baader, sagt Tilgner. Sie bekam ihr Kind erst im Dezember 1977. Schon auf Grund dieses Geburtsdatums könne das Kind nicht von Baader stammen.
Für die Pressekammer war der Fall eindeutig. "Das Buch ist in diesem Kapitel falsch und objektiv unrichtig", sagt Ruf, und dann setzte der Richter sogar noch einen drauf: "Bubeck hat damals gewusst, dass das Kind nicht von Baader war." So kam das Gericht nach rund eineinhalbstündiger Verhandlung zu dem Ergebnis, dass die falsche Behauptung, eine Verteidigerin habe mehrfach Geschlechtsverkehr in der Zelle mit dem Top-Terroristen Baader gehabt und mit diesem ein Kind gezeugt, ehrenrührig und eine erhebliche Persönlichkeitsverletzung sei, die auch einen immateriellen Schaden begründe.
Den Resopal-Report hatte Oesterle zuerst ausgerechnet in der linken "taz" veröffentlicht und wurde dafür sogar für den Egon-Erwin-Kisch-Preis nominiert. Den Preis bekam er nicht, stattdessen müssen die Beklagten 8000 Euro Schmerzensgeld an die denunzierte Anwältin zahlen und künftig die falschen Textpassagen ändern.