Stephanie-Prozess: Angeklagter gesteht vor Gericht - DER SPIEGEL
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Stephanie-Prozess Angeklagter gesteht vor Gericht

Gewalt, Schmerzen und Demütigungen: Der mutmaßliche Vergewaltiger und Entführer der Dresdner Schülerin Stephanie, Mario M., hat vor Gericht ein Geständnis ablegt. Zu Beginn des Prozesses allerdings hatte M. mit einem Ausraster für Aufruhr gesorgt.
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Dresden - Der 36 Jahre alte Angeklagte, der am Morgen den wartenden Fotografen und TV- Kameras den Rücken zugewandt hatte, zeigte sich der Konfrontation mit den Tatvorwürfen nicht gewachsen. Während der Verlesung der Anklageschrift sprang er plötzlich von seinem Stuhl auf, als wolle er sich auf die Staatsanwältin stürzen. Sechs Justiz- und Polizeibeamte konnten den kräftigen Mann nur mit Mühe wieder auf den Stuhl zwingen. Er wurde in Handschellen aus dem Saal geführt, die Sitzung unterbrochen.

Staatsanwältin Liane Pospischil sagte, der Angeklagte habe die damals 13-Jährige gezielt als Opfer ausgesucht und rund acht Wochen beobachtet, ehe er sie am 11. Januar dieses Jahres auf dem Weg zur Schule gefesselt und in einer Holzkiste zu seiner Wohnung gebracht habe. Er habe Stephanie erklärt, dass sie als seine Sexsklavin bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei ihm bleiben werde, sagte die Staatsanwältin. Das Mädchen musste täglich mehrere Male perverse Phantasien des Täters nachstellen. Mario M. soll das Kind auch gewürgt und öfter geknebelt in die 50 mal 49 mal 94 Zentimeter große Kiste gesperrt haben.

Die meisten seiner Taten nahm der Anlagenbauer, der wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen bereits vorbestraft ist, mit einer Videokamera auf. Zur Einschüchterung habe er Stephanie damit gedroht, ihr den Kopf abzuschlagen oder sie an seine Hunde zu verfüttern. An dieser Stelle der Anklageverlesung rastete Mario M. aus.

Sein Verteidiger erklärte den Zwischenfall später damit, dass seinem Mandanten schlecht geworden sei. Prozessbeobachter mutmaßten, Mario M. habe den öffentlichen Druck nicht mehr ausgehalten. Danach wurde er mit einem großen grauen Tuch vor den Kameras abgeschirmt. Für Nebenklägeranwalt Ulrich von Jeinsen, der Stephanie und ihre Eltern vertritt, zeigt die Aktion die "Durchtriebenheit und hohe Gefährlichkeit" des Mannes, der das Gericht über seine Verhandlungsfähigkeit täuschen wolle.

"Intimbereich" des Angeklagten in Gefahr?

Die Aussage von Mario M. selbst dauerte rund drei Stunden. Die Öffentlichkeit war hierbei ausgeschlossen. M. habe auf die Fragen der Jugendschutzkammer ausführlich geantwortet, sagte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski. Am Abend sollten zwei Polizisten als Zeugen gehört werden.

Die Verteidigung hatte die Öffentlichkeit bereits bei der Anklageverlesung ausschließen lassen wollen, weil der "Intimbereich" des Angeklagten zu schützen sei, wie Pflichtverteidiger Andreas Boine sagte. Vor allem aber wollte er wohl mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit einer Vorverurteilung seines Mandanten wegen der breiten Medienberichterstattung entgegentreten. Der Vorsitzende Richter lehnte den Antrag mit dem Verweis ab, dass eine Konfrontation mit den Vorwürfen in der Öffentlichkeit eben dazu gehöre.

Ob Stephanie noch als Zeugin vor Gericht aussagen muss, steht noch nicht fest. Das inzwischen 14-jährige Mädchen ist für Donnerstag als Zeugin geladen. Stephanie selbst hatte sich in den vergangenen Wochen bereits in zwei Interviews zu Details ihrer Geiselhaft geäußert.

Die Staatsanwaltschaft will alles daran setzen, dass Mario M. nie wieder auf freien Fuß kommt. Der Nebenklagevertreter will vom Land Sachsen zudem eine knappe Million Euro Schadensersatz einklagen - wegen Polizeipannen bei den Ermittlungen. Stephanie selbst hatte die Polizei auf die Spur des Täters lenken können, indem sie nachts bei Spaziergängen heimlich Zettel mit Hilferufen fallen ließ.

Für den Prozess sind noch acht weitere Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft, zudem kann eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

ffr/ddp/AP/dpa/AFP