Stephanie-Prozess: Moderator Kerner muss nicht aussagen - DER SPIEGEL
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Stephanie-Prozess Moderator Kerner muss nicht aussagen

Fernsehmoderator Johannes B. Kerner bleibt eine Zeugenaussage im Prozess um die entführte und vergewaltigte Schülerin Stephanie vor dem Dresdner Landgericht erspart. Die Jugendschutzkammer hat einen entsprechenden Antrag des Verteidigers von Mario M. zurückgewiesen.
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Dresden - "Der Dialog zwischen Kerner und Stephanie hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts", sagte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski. Nach Ansicht des Verteidigers Andreas Boine, der den Angeklagten Mario M. vertritt, hatte der TV-Moderator in einem am 16. September vor Prozessbeginn ausgestrahlten Interview Stephanie mit seiner Fragestellung dazu gebracht, sich den Tod ihres Peinigers zu wünschen. Die Ladung Kerners in den Zeugenstand zur Beweisaufnahme sei für die Kammer ohne Bedeutung, sagte Maciejewski.

Die Verhandlung wurde heute mit der Verlesung eines Gutachtens des Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber zur Schuldfähigkeit des Angeklagten fortgesetzt. Kröber hat für Mario M. Sicherungsverwahrung empfohlen. "Aus meiner Sicht liegen die Voraussetzungen dafür vor", sagte er. Die Schuldfähigkeit des 36-Jährigen sei nicht beeinträchtigt.

Mario M. muss sich seit 6. November wegen Geiselnahme, Kindesentziehung und schweren sexuellen Missbrauchs sowie Vergewaltigung verantworten. Der vorbestrafte Sexualstraftäter soll die damals 13-jährige Stephanie am 11. Januar 2006 in Dresden auf dem Schulweg entführt und 36 Tage lang gefangen gehalten und missbraucht haben. Zu Prozessbeginn legte er ein umfassendes Geständnis ab.

ffr/ddp