Straßenverkehr Wie ein Auto zur Mordwaffe wird
Frankfurt/Darmstadt - Ein Verkehrsunfall mit einem Toten, schlimm, gewiss. Ein Sachverhalt, wie er sich tagtäglich auf den Straßen ereignet, allenfalls die Lokalzeitungen vermerken es noch in einer kleinen Notiz. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine falsche Reaktion, ein Fehler, der jedem Autofahrer mal unterläuft, und dann ein Toter: Alptraum eines jeden Verkehrsteilnehmers, der sich motorisiert ins Getümmel begibt.
6600 Verkehrstote zählt die Statistik für das Jahr 2003 in der Bundesrepublik. Die Gerichte verhängen bei solchen Unfällen für gewöhnlich Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung. Vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt aber wird zurzeit ein Fall verhandelt, der sich nicht nur dadurch unterscheidet, dass der Autofahrer sturzbetrunken war, als er am Abend des 5. August vorigen Jahres einen Radfahrer zu Fall brachte. Neben einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Trunkenheit in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht ist er auch wegen Mordes angeklagt.
Das Auto, eine Mordwaffe? Ein betrunkener Mörder? Was hatte der Autofahrer, der 43 Jahre alte italienische Aushilfskellner Gregorio C., gegen sein Opfer, einen 73 Jahre alten Mann, der auf einem Fußgängerübergang an der Sraßenbahnhaltestelle Frankfurt-Stadtgrenze/Offenbach die Straße überqueren wollte? Warum wollte der Italiener töten? Opfer und Täter kannten sich gar nicht.
Wegen Mordes angeklagt hat die Staatsanwaltschaft, weil der betrunkene Gregorio C. keinen Führerschein mehr hatte und weil er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den schon am Boden liegenden Radfahrer überrollte, um einen Zeugen seiner Untat auszuschalten. Also Mord, um eine Straftat zu verdecken.
Gefeuert? Gregorio verstand die Welt nicht mehr
Doch schon am ersten Verhandlungstag stellte sich der Sachverhalt anders dar. Gregorio C., seit 35 Jahren schon in Deutschland lebend, immer fleißig, zuverlässig, strebsam, immer in guten Arbeitsverhältnissen beschäftigt, wurde 2001 zum ersten Mal arbeitslos. Die Firma, bei der er beschäftigt war, ging in Konkurs. Gregorio C. verstand die Welt nicht mehr. Er und arbeitslos? Vom Staat alimentiert? Er lebte lieber von seinen Ersparnissen, fühlte sich dabei aber wie altes Eisen, unbrauchbar und abgestellt - und fing mit dem Trinken an.
Öfter als früher ging er in die Oberräder Kneipe "Zum Depot", die ein Landsmann gepachtet hatte. Oberrad, ein Vorort von Frankfurt in Richtung Offenbach gelegen, Salat- und Gemüselieferant der Stadt am Main, hat bis heute etwas von seinem ehemals dörflichen Charakter bewahrt. Man kennt sich, man weiß voneinander. Es gibt die Italiener vom Eiscafé, den Pizzabäcker, den Obsthändler. Am "Depot" endete früher die Straßenbahn aus Frankfurt, die heute bis zur Stadtgrenze zu Offenbach fährt. Straßenbahner verkehrten dort, alte Oberräder, heute sind es oft Ausländer. Man trifft sich dort wie an den Frankfurter "Wasserhäuschen", nicht um Wasser zu trinken, sondern Alkoholisches.
Der Pächter des "Depot", auch er Italiener und jetzt unter anderem der Beihilfe angeklagt, gab Gregorio C. ab und zu Arbeit, als dieser begann, resigniert die Tage totzuschlagen. C. half in der Küche, er beaufsichtigte die Kellner und machte sich hier und dort nützlich. Man verstand sich gut, Gregorio C. genoss volles Vertrauen seines Landsmannes.
Am 5. August vorigen Jahres, es war ein heißer Tag, beschlossen die beiden am Spätnachmittag, nach Offenbach zu fahren, um in einem italienischen Restaurant zu essen. Auch mit dem Besitzer dieses Lokals waren sie bekannt. Es gab ein großes Hallo, man war lustig, der Wein floss, und später kam Wodka hinzu.
"Eine Flasche und noch eine und noch eine"
Wie viel getrunken wurde, will der Vorsitzende Richter Volker Wagner wissen. "Eine Flasche und noch eine und noch eine, was weiß ich", sagt der Pächter des "Depot" vor Gericht. Der Wirt sei an den Tisch gekommen. "Wie viele Runden hat er spendiert?", fragt Wagner. Gegessen habe man Vorspeisen und Fisch. "Aber mehr flüssig gegessen", fügt Gregorio C. hinzu. "Italienischer Wein? Qualitätswein? Mit der Vorspeise? Schön kalt?"
Der Vorsitzende Richter Volker Wagner stellt bisweilen wunderliche Fragen. Und er beherrscht den locker-zackigen Kasernenhofton perfekt. Die Vermögensverhältnisse der Angeklagten werden abgeklopft, als ob es um eine Unterhaltssache ginge. "Warum wurden Sie geschieden? Auseinandergelebt? Mit welcher Summe unterstützen Ihre Eltern Sie? Welche Berufe haben Ihre Geschwister? Wie viel kostete Ihr Haus? Wie hoch war der Kredit? Sie hatten einen Mercedes? Einen alten? Der kann mehr wert sein als ein neuer!"
Im zweiten Teil lesen Sie, wie der Unfall genau geschah, was ein Augenzeuge berichtet und was Gregorio C. für die Hinterbliebenen tat
Der Pächter des "Depot" weiß nichts mehr, es wurde eben getrunken, "bis für mich Sense war, finito la musica". Wer hat bezahlt? Wie viel wurde bezahlt? Wer ist mit dem Auto gefahren? Wie ist der Unfall passiert? "Blackout", sagt der Zwei-Zentner-Wirt aus Oberrad zum Vorsitzenden.
"Blackout", sagt der Zwei-Zentner-Wirt
Der Offenbacher Wirt, der vermutlich sagen könnte, wie viel er spendiert hat, soll nun als Zeuge geladen werden. "Also, Sie wissen, dass der gute Antipasti macht. Da werden Sie doch wohl wissen, wo der wohnt!", fährt der Vorsitzende die Angeklagten an. Einer der Italiener widerspricht dem Vorsitzenden: Er habe nicht gesagt, dass es erst nach dem Essen Wodka gegeben habe. "Wenn ich Ihnen sag', dass Sie das so gesagt haben, dann ist das so", schneidet ihm der Vorsitzende das Wort ab.
Gregorio C. war damals wohl im Vergleich zu seinem Landsmann nicht viel, sondern nur ein bisschen weniger betrunken. Er weiß zumindest noch, dass er das Auto gesteuert hat. Schlangenlinien sei er gefahren, sagen Passanten, auf dem Weg von Offenbach nach Oberrad. An einer Kreuzung übersah er eine rote Ampel, überfuhr beinahe einen jungen Mann mit Kind, bremste scharf ab - erschrocken offenbar, dass es gerade noch gut gegangen war. Und in dem Moment muss von rechts der Radfahrer gekommen sein.
Der Verteidiger C.s, der Frankfurter Rechtsanwalt Joachim Bremer, hält einen Ortstermin für unerlässlich. Denn wenige Meter nach der Kreuzung gibt es dort einen Fußgängerüberweg mit per Hand zu bedienender Ampelschaltung. Und eine Haltestelle der Straßenbahn. Es gibt nur eine Fahrspur links der Gleise stadtauswärts und eine rechts davon stadteinwärts. Die Schienen sind durch einen hohen, nicht abgerundeten Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt. Auf der anderen Seite der Fahrbahn sind Parkplätze. Ein Auto hat also nicht viel Raum zum Ausweichen.
C. erinnert sich an ein dumpfes Geräusch
Der Mann, der sich und das Kind gerade noch in Sicherheit hatte bringen können, erinnert sich, dass der Fahrer des Wagens auf ihn einen schwer betrunkenen Eindruck gemacht habe - und er erinnert sich an einen Blickkontakt mit ihm nach Überqueren der Kreuzung. Gregorio C. hat sich also am Steuer umgedreht, um nach den Fußgängern zu sehen. Hat er überhaupt wahrnehmen können, dass ausgerechnet in dem Moment von rechts ein Radfahrer die Straße an der Haltestelle queren wollte? An ein dumpfes Geräusch erinnert C. sich. Hat er gesehen, betrunken wie er war, dass der Radfahrer stürzte und laut den Angaben zweier Polizisten am Straßenrand einen bis eineinhalb Meter vor dem rollenden Wagen zum Liegen kam?
C. fuhr mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Stundenkilometern. Er hielt offensichtlich nicht an sondern gab Gas, "um sich der Strafverfolgung zu entziehen", wie die Staatsanwaltschaft unterstellt. Das Fahrzeug überrollte die Beine des Radfahrers, geriet dadurch so aus der Federung, dass es durch den anschließenden Aufschlag den mitgeschleiften Körper des Radfahrers regelrecht zerquetschte. Nüchtern wäre C. wohl nicht weitergefahren - aber betrunken?
Der Alptraum jedes Autofahrers: einen Menschen zu überfahren. Dass man nicht trinkt und sich dann ans Steuer setzt, das weiß jeder. Doch eine Ampel zu übersehen, wegen eines Fußgängers zu erschrecken und sich umzuwenden und dadurch den nächsten Fehler zu begehen - das kann auch ohne Alkohol passieren. Und dann wegen Mordes angeklagt werden.
Die 11. Darmstädter Strafkammer ist gefürchtet
In Darmstadt wird viel von den Sachverständigen abhängen. Die Akten scheinen kein vollständiges Bild zu geben, der Blick zurück von Gregorio C. zum Beispiel geht nicht daraus hervor. Die 11. Darmstädter Strafkammer ist gefürchtet. In einem Aufsatz von Reinhold Schlothauser und Hans-Joachim Weider im neuesten "Strafverteidiger" (Heft 9, Seite 504) heißt es: "Hat der Richter sich durch die Aktenlektüre ein bestimmtes Bild gemacht, das er auch noch in der Hypothese einer wahrscheinlichen Verurteilung durch den Eröffnungsbeschluss und gegebenenfalls eine Haftfortdauerentscheidung umgesetzt hat, steht zu vermuten, dass er hieran tendenziell festhalten und in der Beweisaufnahme nach Bestätigung suchen ... wird." Genau so ist es.
Gregorio C., ein tiefgläubiger Katholik, hat für den Toten Messen lesen lassen. Er hat die Beerdigungskosten getragen. Er will die Familie seines Opfers unterstützen, so gut er kann. Er heuchelt nicht Reue. "Warum uns an dem Tag der Teufel geritten hat, dass wir so getrunken haben", sagt sein mitangeklagter Landsmann, "ich weiß es auch nicht."