Streit über Sicherungsverwahrung "Seelisch abartig", "Psychopath" - und frei
Gorazd B.: Erstach im Alter von 18 Jahren einen Jogger
Foto: DPA/ PolizeiHamburg - Gorazd B. könnte bald ein freier Mann sein. Die 10. Strafkammer am Landgericht München I lehnte am Montag die beantragte Unterbringung des 36-Jährigen in Sicherungsverwahrung ab. Es ist das vorläufige Ende eines der langwierigsten Prozesse der Münchner Justizgeschichte.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung gefordert. Sie ist davon überzeugt, dass von dem Mann eine hochgradige Gefährdung ausgeht und er nach der Verbüßung seiner Jugendstrafe erneut schwere Gewalttaten begehen könnte. Er hatte 1993 im Alter von 18 Jahren einen Jogger erstochen.
Allerdings wird sich die Freilassung des 36-Jährigen trotzdem verzögern: Gegen Gorazd B. gibt es bereits einen neuen Haftbefehl, weil er im Prozess vor etwa sechs Wochen eine Beisitzerin beschimpft hat. Es sei Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden, "weil nicht davon auszugehen ist, dass er sich nach einer Entlassung freiwillig dem Verfahren wegen Beleidigung stellt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger.
Gorazd B., geboren in Slowenien, wuchs die ersten Jahre seines Lebens bei seiner Großmutter auf, während seine Eltern versuchten, sich im fernen München ein neues Leben aufzubauen, sie übernahmen eine Spielothek. Im Kindergartenalter holten sie ihn zu sich, doch B. tat sich mit der Sprache schwer und vermisste seine Großmutter. Nach der Hauptschule schmiss er seine Lehre als Betonbauer, lebte auf Kosten seiner Eltern, vertrieb sich den Tag mit anderen arbeitslosen Jugendlichen - und geriet auf die schiefe Bahn. In seiner Akte sammelten sich Anzeigen wegen Diebstählen, Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Mit 18 sollte er deshalb ausgewiesen werden.
Am 15. Oktober 1993, dem Tag, an dem ihm seine 17 Jahre alte Freundin erklärte, sie wolle ihn weder jetzt heiraten noch mit ihm nach Kroatien gehen, rastete er aus, ging auf das Mädchen los, bis dessen Vater ihn rausschmiss. B. marschierte in den Westpark und tötete - laut Staatsanwaltschaft aus Mordlust und Frust - Konrad H., einen Architekten, 40 Jahre alt, Vater zweier kleiner Kinder, der zufällig seinen Weg kreuzte. Zwölfmal stach B. mit seinem Butterfly-Messer zu, Konrad H. verblutete.
1995 wurde B. dann wegen versuchten Totschlags verurteilt, er hatte einen Türken getötet, und wurde abgeschoben. Dann sagte sein ehemals bester Freund aus, B. habe den Architekten im Westpark erstochen. B. habe ihm nach der Tat gestanden, einen Mann "fertiggemacht" zu haben.
Wegen Mordes bekommt B. die Jugendhöchststrafe
1998 wurde B. deshalb nach Deutschland ausgeliefert und ein Jahr später wegen Mordes zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Im Urteil von 1999 heißt es: B. sei es um nichts anderes gegangen, als einen anderen Menschen zu töten.
Der Fall ging durch mehrere Instanzen, strittig war immer wieder, ob B. nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte. B. war zur Tatzeit knapp über 18 Jahre alt. Laut Gutachten ist B. "nachgereift", wie es die Psychiater nennen; zum Zeitpunkt des Mordes sei die Entwicklung seiner Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen gewesen. Gestanden hat Gorazd B. die Tat bis heute nicht.
2003 wurde er schließlich wegen Mordes zu einer Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt - allerdings hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Vertreter der Nebenklage (Angehörige des Opfers) darauf geeinigt, dass die Untersuchungshaft nicht komplett angerechnet wird, so dass B. insgesamt 13 Jahre für seine Tat büßen muss.
Als im Mai 2010 B.s Entlassung anstand, beantragte die Staatsanwaltschaft - für die Verteidigung überraschend - die einstweilige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft habe damit die einst getroffene "Absprache gebrochen", sagt Verteidiger Gunther Haberl. Zweimal hob daraufhin erst die Jugendkammer des Landgerichts München den Unterbringungsbefehl auf, und zweimal hob das Oberlandesgericht diese Aufhebung auf.
"Keine Gefährlichkeit auf höchster Stufe"
Eine Exploration hat B. all die Jahre verweigert, er wollte mit keinem Sachverständigen reden. Rechtsanwalt Haberl, B.s Verteidiger, sagt, er glaube nicht, dass eine Begutachtung seines Mandanten "eine neue Erkenntnis ergeben würde". "Das Risiko ist bei einer zutreffenden am Verhalten orientierten kriminologischen Sicht extrem gering, da die damaligen Tatkonstellationen so nicht wiederholbar erscheinen", so Haberl. "Selbst bei einer psychiatrischen Betrachtung würde jedenfalls keine Persönlichkeitsstörung bei dem 36-Jährigen vorliegen, die schwer genug ist, um daraus eine Gefährlichkeit auf höchster Stufe abzuleiten."
Ist B. 17 Jahre nach dem Mord noch immer eine Gefahr für die Gesellschaft?
Im Verfahren um eine Sicherungsverwahrung wurden Mithäftlinge, Verwandte und Freunde gehört. Während eine Ex-Freundin B. als fürsorglich, "durchweg liebevoll" und nie gewalttätig beschrieb, bescheinigte der Abteilungsleiter der JVA Straubing B. durchaus aggressive Züge, wenngleich man grundsätzlich von einem "unauffälligen Vollzugsverlauf" sprechen müsse. B. habe sich selbst ausgegrenzt, nie Kontakt zu anderen gewünscht, nie Besuch erhalten - weder von Freunden noch von Verwandten. Ein Anti-Gewalt-Training habe B. nicht absolviert.
Mordermittler Josef Wilfling, der B. vernommen hat und inzwischen pensioniert ist, bestätigte vor Gericht noch einmal die Gefährlichkeit des Slowenen. Wilfling hatte B. mehrfach befragt, auch im Gefängnis. Schon die Festnahme sei "der geballte Widerstand" gewesen, erinnerte sich Wilfling. Einem der Beamten habe B. damals gedroht: "Ich schlitz dich auf!" B. sei ein Mensch ohne jegliche Empathie, einer, "vor dem alle Angst haben, dem man alles zutraut". Die Mithäftlinge würden vor B. parieren.
Mit Hilfe all dieser Aussagen mussten der kriminologische Gutachter und die forensischen Psychiater ihre Gutachten erstellen. Die Meinungen drifteten auseinander: Gutachter bescheinigen ihm "seelische Abartigkeit", einen Hang zur Delinquenz und eine schwere Persönlichkeitsstörung.
Psychopath mit Persönlichkeitsstörung
Der kriminologische Sachverständige Kerner bescheinigte B. einen "erheblichen Rückgang des Gefahrenpotentials". Der psychiatrische Sachverständige Hollweg schätzte die Gefahrenprognose hingegen als offen ein. Der Psychiater Henning Sass schätzte B. als "sekundären Psychopathen" ein und diagnostizierte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung.
Das Gericht folgte nun in erster Linie der Begründung Sass', der die Gefahr reaktiver Aggressionsdelikte im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Lebensumstände des Verurteilten grundsätzlich für wahrscheinlich hält, aber auch betonte, dass man die Wahrscheinlichkeit, dass B. rückfällig wird, nicht beziffern könne. Die erforderliche überwiegende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Taten hänge somit entscheidend davon ab, ob die Entwicklung der Lebens- und Partnerschaftssituation des Verurteilten ungünstig verlaufe, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
Diese Entwicklung in den nächsten drei Jahren lasse sich aber - nach Aussage aller drei Sachverständiger - nicht vorhersehen; damit fehlten "zukunftsgerichtete konkrete Umstände" in der Person des Verurteilten für "die notwendige Annahme eine künftigen Gefahr". Zudem erfülle der Fall B. nicht die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen.
Nach der neuen Rechtslage durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 reicht es nicht mehr aus, B. als "gefährlich" für andere einzustufen. Es muss danach von ihm eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt oder Sexualstraftaten" ausgehen, damit man gegen ihn jetzt noch nachträglich Sicherungsverwahrung anordnen kann. Diese hochgradige Gefahr muss zudem aus "konkreten Umständen" in seiner Person oder seinem Verhalten abzuleiten sein, und er muss an einer (damit verbundenen) psychischen Störung leiden.
Auch auf der Anklagebank hatte sich B. aggressiv präsentiert: Als die beisitzende Richterin in einer Verhandlung aus 14 Briefen vorlas, die B. seiner Ex-Freundin aus dem Gefängnis geschrieben hatte, rief B. "Halt's Maul!" und bepöbelte die Juristin als "Kurva" (Kann mit "Hure" übersetzt werden). Für diesen Vorfall erging nun der Haftbefehl, der vorerst verhindert, dass B. auf freien Fuß kommt.
Wohl in erster Linie eine Verzögerungstaktik der Staatsanwaltschaft: Denn wenn B. freikommt, wird er in sein Heimatland abgeschoben. Sollte die Staatsanwaltschaft dann eine Revision durchführen, wovon auszugehen ist, hätte sie kaum mehr Zugriff auf den gebürtigen Slowenen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Für die Gefährlichkeit B.s führte Staatsanwalt Frank Gellhaus vor Gericht auch einen Brief an, den B. im Dezember 2010 an einen Häftling schrieb. Darin bezeichnete B. diesen als "ein Stück deutsches totes Fleisch".