Studie zu Polizeigewalt »Der Staat tut sich schwer, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden«
Polizisten bei Großeinsatz in Essen
Foto: Gottfried Czepluch / IMAGOImmer wieder berichten Menschen in Deutschland, dass Polizistinnen und Polizisten im Einsatz zu besonders harten und als übertrieben empfundenen Mitteln greifen. Doch nur ein geringer Anteil der Verdachtsfälle wird angezeigt, noch seltener kommt es zu einer Verurteilung. Das zeigt eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, die dem SPIEGEL vorliegt.
Die Forscherinnen Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau und Luise Klaus sowie der Forscher Tobias Singelnstein haben mehr als 3300 mutmaßlich Betroffene befragt und über 60 qualitative Interviews mit Polizisten, Richterinnen, Staatsanwälten, Opferberatungsstellen und Rechtsanwältinnen geführt.
Ihr Projekt »Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen« soll so erstmals umfassende wissenschaftliche Befunde zu übermäßigen Gewaltanwendungen durch Polizisten in Deutschland sowie zu ihrer strafrechtlichen Aufarbeitung liefern. Der Begriff »übermäßige Gewaltanwendung« bezeichnet in diesem Kontext Handlungen, die aus Perspektive von Betroffenen, Anwälten, Polizeibeamten und anderen Befragten die »Grenzen des Akzeptablen überschritten haben«, nicht aber zwingend rechtswidrig sind.
Allein diese weiche Definition zeigt, wie komplex die Auseinandersetzung mit dem Thema ist. Die Studie ist zudem nicht repräsentativ und damit nicht ohne Weiteres zu verallgemeinern. Dennoch ermöglicht sie eine Auseinandersetzung mit dem kontroversen Thema. Denn das Phänomen Polizeigewalt lässt sich nicht klar definieren: Eine Handlung, die ein Betroffener als besonders hart und brutal empfindet, kann aus Sicht eines Polizeibeamten oder einer Staatsanwältin berechtigt und rechtmäßig sein.
Die Befragten und mutmaßlich Betroffenen sind laut dem Forschungsteam überwiegend männlich (72 Prozent) und eher jung (Durchschnitt: 25,9 Jahre). Insgesamt hatten 16 Prozent einen Migrationshintergrund, People of Color (PoC) machten fünf Prozent der Stichprobe aus.
Die Befragten schilderten übermäßigen Einsatz polizeilicher Gewalt demnach besonders häufig für Einsätze bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen und politische Aktionen (55 Prozent) sowie Fußballspiele und andere Massenereignisse (25 Prozent). Auch Konfliktsituationen oder Personenkontrollen spielten eine erhebliche Rolle (20 Prozent).
Nach den Angaben der Befragten wendeten überwiegend männliche Beamte im Alter bis 30 Jahre Gewalt an. In den Situationen waren in der Regel mehrere Beamte und Beamtinnen anwesend, die jedoch nicht alle Gewalt anwendeten. Bei 26 Prozent der Fälle ging die Gewalt demnach nur von einem Beamten oder einer Beamtin aus. In 81 Prozent der Fälle sei mindestens eine Beamtin anwesend gewesen, es sei aber nur in 27 Prozent der Fälle auch Gewalt von Beamtinnen ausgeübt worden.
Bei den Formen der Gewalt waren nach Angaben der Befragten Schläge und Stöße am häufigsten, bei Großveranstaltungen benannten sie den Einsatz von Reizstoff (Pfefferspray) und Wasserwerfer. 19 Prozent aller Befragten berichteten von schweren Verletzungen (etwa an Gelenken und Sinnesorganen, Knochenbrüche). Die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene schwere Verletzungen davontrugen, war der Studie zufolge in Fällen mit Würgen sowie mit Fesselungen und Fixierungen erhöht.
»Am meisten haben wir arbeitstechnisch eigentlich mit Polizeigewalt bei Abschiebungen zu tun und da speziell geht es um Sedierung, um Fesselung, Erniedrigung, Schläge und (...) einfach herabsetzendes Verhalten, entwürdigendes Verhalten durch Polizeibeamte et cetera.«
(Befragte Person einer Betroffenenberatung)
Je schwerer die Verletzungen, desto schwerer waren laut Aussagen der mutmaßlich Betroffenen auch die psychischen Folgen. Thematisiert wurden insbesondere Vertrauensverlust in Polizei und Staat, Ohnmachtsgefühle und Vermeidungsverhalten. People of Color trugen demnach keine schwereren körperlichen Verletzungen als weiße Personen davon, waren den Befragungen zufolge jedoch psychisch stärker belastet.
Aufseiten der mutmaßlich Betroffenen scheinen Fragen zur Rechtmäßigkeit der jeweiligen behördlichen Maßnahme, Diskussionen, Beleidigungen und Respektlosigkeiten übermäßige polizeiliche Gewalt zu begünstigen, so die Forscherinnen und Forscher.
Auf polizeilicher Seite können ihrer Einschätzung nach vor allem mangelhafte Kommunikation, Stress, Überforderung, diskriminierendes Verhalten und inadäquate Einsatzplanungen eine Eskalationswirkung haben.
»Wenn ich mir vorstelle, dass da jemand ist, mit dem man sich sehr stark körperlich auseinandersetzen muss, und es kommt keine Unterstützung und ich komme in so eine Angst – also eben auch Angst vor Verletzung persönlicher Art –, dass dann vielleicht eher zum Pfeffer gegriffen wird oder was auch immer. Natürlich im unteren Bereich der Gewaltanwendung, wenn ich es mal so nennen darf, aber irgendwie muss ich ja den Widerstand brechen, um auch selber da heile rauszukommen.«
(Befragte Person in polizeilicher Führungsposition)
Großteil der Verdachtsfälle im Dunkelfeld
Für Polizeibeamte zeigen sich nach Aussage der Wissenschaftlerinnen hohe Hürden, Gewaltanwendungen durch Kollegen zu kritisieren oder gar anzuzeigen. Auch bei den Befragten sei eine niedrige Anzeigebereitschaft festzustellen – vor allem wohl wegen des Wissens um mangelnde Erfolgsaussichten im Strafverfahren oder Sorge vor Repressionen. In der Praxis führe dies dazu, dass ein Großteil der Verdachtsfälle rechtswidriger polizeilicher Gewaltanwendung im Dunkelfeld verbleibe.
Demnach gaben nur 14 Prozent der befragten mutmaßlich Betroffenen an, dass in ihrem Fall ein Strafverfahren stattgefunden habe. Und in nur einem kleinen Teil davon (knapp sieben Prozent) habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 18 Personen, die von einer Anklage berichteten, gaben an, dass es in sieben Fällen zu einer Verurteilung und in sechs zu einem Freispruch gekommen sei. Zwei Verfahren seien gerichtlich eingestellt worden, drei Befragte machten keine Angaben.
Die Wissenschaftler sprechen von einer »spezifischen staatsanwaltschaftlichen Erledigungspraxis«, für die sich nach ihrer Forschung mehrere Umstände ergeben:
Die Beweislage in diesen Verfahren sei häufig kompliziert oder widersprüchlich. So könnten in vielen Verfahren die tatverdächtigen Polizeibeamten nicht identifiziert und daher auch nicht verfolgt werden. Dies stelle für die Betroffenen einen wesentlichen Grund dar, gar nicht erst Strafanzeige zu erstatten. In den wenigen Ermittlungsverfahren fehle es zudem oft an objektiven Sachbeweisen, sodass sich widersprechende Aussagen gegenüberstünden.
Vor diesem Hintergrund komme polizeilichen Zeugen in einer ambivalenten Position eine besondere Bedeutung zu. Einerseits seien sie angesichts ihrer Rolle keine neutralen Beobachter. Andererseits erführen polizeiliche Zeugen durch die Justiz häufig eine besondere Behandlung und würden von Staatsanwälten und Richtern nicht selten als besonders glaubwürdig eingeschätzt. Dies lasse sich auch damit erklären, dass Polizeibeamte es aus ihrer beruflichen Praxis gewohnt sind, als Zeugen in Strafverfahren aufzutreten.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International fordern schon lange unabhängige Untersuchungen von Polizeigewalt in Deutschland . Bereits 2019 veröffentlichte Singelnsteins Team einen Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen . Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern erklärte damals, man halte die Studie »nicht für aussagekräftig und unglaubwürdig« . Polizei und Justiz würden »in ein völlig falsches Licht gerückt«. Kritik auch von anderen Gewerkschaften wurde vor allem an der anonymen Teilnahme und dem mutmaßlichen Risiko der doppelten Stimmabgabe geäußert.
»Der Staat tut sich, wie andere Institutionen und Organisationen auch, schwer damit, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden, weil ihm der neutrale Blick auf seine eigenen Amtsträger*innen fehlt«, resümieren die Autorinnen und Autoren nun zum Abschluss ihrer Studie.