Terror Lange Haftstrafen im Tawhid-Prozess
Düsseldorf - Drei Palästinenser wurden als mutmaßliche Mitglieder einer deutschen Zelle der islamistischen Bewegung al-Tawhid zu Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren verurteilt. Ein als Helfer der Gruppe angeklagter Algerier bekam fünf Jahre Haft.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Gruppe Attentate auf zwei Restaurants in Düsseldorf und die Jüdische Gemeinde zu Berlin geplant. Der Helfer habe dazu eine Pistole mit Schalldämpfer sowie Handgranaten beschaffen sollen. Die Bundesanwaltschaft hatte zwischen sieben und acht Jahre Gefängnis gefordert.
Ihrer Ansicht nach "war es nur eine Frage der Zeit, wann der Gruppe die notwendigen Waffen zur Verfügung gestanden hätten". Die Verteidiger halten es dagegen nicht für erwiesen, dass es in Deutschland eine Zelle von al-Tawhid gegeben hat und hatten Freisprüche gefordert. Der Anführer von al-Tawhid, der international gesuchte Jordanier Abu Mussab al-Sarkawi, soll auch für die Anschläge im Irak verantwortlich sein.
Die Angeklagten seien Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen und hätten auf Befehl Sarkawis gehandelt, erklärte Richter Ottmar Breidling in der Urteilsbegründung. "Mit auf der Anklagebank saß der Sache nach auch Abu Mussab al-Sarkawi."
Das Verfahren fußte vor allem auf den Aussagen eines Kronzeugen. Der Palästinenser war im ersten Tawhid-Prozess im November 2003 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im aktuellen Prozess hatte er über mehrere Monate hinweg an 55 Verhandlungstagen als Zeuge ausgesagt.