Streit in Texas Gericht erlaubt Abtreibung für minderjährige Einwanderin
Abtreibungsbefürworter in Texas
Foto: J. Scott Applewhite / APEine 17-Jährige undokumentierte Einwanderin im US-Bundesstaat Texas darf eine Abtreibung vornehmen lassen. Das hat ein Berufungsgericht in Washington mit sechs von neun Richterstimmen entschieden. Es revidierte damit die Entscheidung einer anderen mit drei Richtern besetzten Kammer. Der Eingriff ist am Mittwoch vorgenommen worden, wie die Anwälte des Mädchens mitteilten.
Zunächst war unklar, ob die Entscheidung endgültig ist. Die Regierung Trump hätte sie vor dem Obersten Gerichtshof noch anfechten können. Der Fall ist in den USA ein Politikum - schließlich geht es um die Reizthemen Einwanderung und Abtreibung. Demokratische Politiker kritisierten, die Regierung Trump habe still und heimlich die Regeln für Abtreibungen geändert.
Laut "Washington Post" hatte Scott Lloyd, Chef der für minderjährige Einwanderer zuständigen Behörde, im März in einer E-Mail geschrieben, Einrichtungen der Regierung sollten nicht Abtreibungskliniken unterstützen, sondern Hilfe während der Schwangerschaft bieten und Beratungen gegen Abtreibungen befürworten.
Die 17-Jährige war im September in die USA gekommen. Im Gewahrsam der Bundesbehörden bemerkte sie ihre Schwangerschaft. Anwältin Brigitte Amiri sagte, es hätte nicht nötig sein sollen, den Rechtsweg einzuschlagen, nur um bestätigt zu bekommen, was ohnehin klar sei: "Die Regierung kann niemandem Abtreibung verbieten."
Abtreibung im Heimatland illegal
Mit dem aktuellen Urteil konnte das Mädchen zügig in eine Einrichtung gebracht werden, wo sie von einem Arzt beraten wurde - das ist in Texas, wo sie festgehalten wird, gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach der Beratung kann der Arzt die Abtreibung vornehmen. Die Zeit drängte: Es wird vermutet, dass sich die 17-Jährige in der 15. Schwangerschaftswoche befand. In Texas sind die meisten Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche verboten.
Das Mädchen hatte am 25. September vor Gericht die Erlaubnis erwirkt, den Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Angestellte der Bundesbehörden weigerten sich aber, sie zu einer Abtreibungsklinik zu bringen oder vorübergehend freizulassen und anderen den Transport zu überlassen.
Die Regierung argumentierte, man verfolge die Linie, keine Abtreibungen zu unterstützen. Das Mädchen könne ja auch in sein Heimatland zurückkehren. Allerdings, das musste die Regierung eingestehen, ist Abtreibung in dem Land illegal.
Die Regierung argumentierte zudem, die Entlassung der 17-Jährigen aus dem Gewahrsam setze voraus, dass jemand das Sorgerecht übernehme; zudem müsse die weitere Betreuung gewährleistet sein. Die Anwältin des Mädchens sagte, die Regierung müsse nur "aus dem Weg gehen". Man werde das Mädchen auf eigene Kosten zu den Arztterminen bringen.
Die Mehrheit der Richter - alle von demokratischen Präsidenten ernannt - folgte dieser Argumentation. Die Entscheidung korrigiere ein schwerwiegendes Unrecht der Regierung, schrieb eine Richterin.
Drei Richter - alle von republikanischen Präsidenten ernannt - sagten dagegen, die Entscheidung schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall: Für undokumentierte minderjährige Einwanderinnen in Gewahrsam gebe es nun quasi Abtreibungen auf Bestellung.