Thailand Ein Deutscher in der Todeszelle
Hamburg - Sonntag, 10. Oktober 2004: Es ist eine laue Nacht im Bezirk San Kamphaeng im Norden Thailands. In die Stille hinein streiten zwei Männer, lautstark, auf Deutsch. Kampfgeräusche sind zu hören, dann wird es wieder ruhig. Zehn Stunden später entdeckt ein Handwerker die Leiche des 32-jährigen Raffael B. in einer Blutlache. Für die thailändischen Ermittler steht fest: Der Gastgeber des ermordeten Schweizers, der heute 34-jährige Gordon K. aus dem ostholsteinischen Großenbrode, hat B. auf dem Gewissen. Er soll ihn mit einer Krücke geschlagen und dann erwürgt haben. Der Verdächtige wird festgenommen und ins Gefängnis von Chiang Mai gesteckt. Dort sitzt er noch heute - als rechtskräftig zum Tode Verurteilter. Gordon K. bestreitet die Tat.
Nachbarn hätten die beiden Ausländer streiten gehört, berichtet die Polizei. Auch komme kein weiterer Täter in Frage, weil K.s scharf abgerichteter Hund jedem Fremden den Zugang zum Grundstück verwehrt hätte, so die Argumentation. Als Tatmotiv könne die Antipathie gelten, die Gordon gegen den Ex-Drogenabhängigen B. gehegt habe, so ein Sprecher der Bezirkspolizei.
Keine Strangulationsspuren am Hals?
Allein, es gibt zahlreiche Zweifel an der Theorie der Polizei: Aus der Übersetzung eines Gerichtsprotokolls, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, geht hervor, dass das Opfer offenbar gar nicht gewürgt wurde. Der 44-jährige Gerichtsmediziner Dr. Weeratch Klinbuajam hatte die Leiche von Raffael B. als erster untersucht. Er sagte aus, dass er den stark nach Alkohol riechenden Körper des Schweizers auf dem Bauch liegend und nur mit einer Hose bekleidet gefunden habe. Beine und Arme seien gebeugt, der Kopf nach hinten gestreckt gewesen.
Über der rechten Augenbraue habe er eine etwa 1,5 Zentimeter lange, bis in die Augenhöhle reichende Wunde entdeckt, aus der etwa 300 Milliliter Blut geflossen seien. Dass diese Verletzung zum Tode geführt habe, sei keineswegs sicher, so Klinbuajam. Herzrhythmusstörungen oder Herzversagen auf Grund von Alkoholmissbrauch hätten ebenso zum Tode des Mannes führen können. Der Mediziner betonte, er habe keine Strangulationsspuren am Hals des Toten finden können. Er empfahl die sofortige Obduktion am rechtsmedizinischen Institut von Chiang Mai, um eventuelle innere Verletzungen festzustellen.
Der Lübecker Anwalt von Gordons Mutter Sigrid K. sagte SPIEGEL ONLINE, auch der offizielle thailändische Obduktionsbericht bezeichne einen "Druck auf den Hals" lediglich als "mutmaßliche" Todesursache. Außer der nicht tödlichen Wunde über dem Auge von Raffael B. gebe es überhaupt keine Spuren, die auf ein Gewaltverbrechen hindeuteten, so Matthias Fritz. Mithin könne man allenfalls von Körperverletzung und nicht von Mord sprechen. Auch ein von der Staatsanwaltschaft Basel durchgeführte Obduktion der Leiche von B. war wenig erhellend. Man habe die Todesursache nicht eindeutig feststellen können, hieß es in dem Bericht.
"Tatsachen nach Belieben verdreht"
Als "eine Sauerei vom Anfang bis zum Ende" bezeichnet Gordons Vater Siegfried K. die Ermittlungen in Thailand. "Aus Gefälligkeit" habe Gordon den 32-jährigen Raffael B. bei sich aufgenommen, erklärte der Vater SPIEGEL ONLINE. Sein Sohn selbst habe Rettungsdienst und Polizei alarmiert, nachdem ein Handwerker die Leiche gefunden hatte. Die Beamten seien in Begleitung mehrerer Pressevertreter vorgefahren, hätten Gordon den Journalisten als Mörder präsentiert und ihn dann festgenommen.
"Gerechtigkeit in Thailand zu erwarten, ist sinnlos. Das System ist nicht nur korrupt, sondern da gelten Menschenrechte nichts", empört sich K. Es werde alles getan, um die Wahrheit zu vertuschen: "Da werden Daten gezielt manipuliert und Tatsachen nach Belieben verdreht." Zeugen, die den "wahren Täter" beschreiben und damit Gordon hätten entlasten können, seien von den Behörden nicht angehört worden. Einer der Zeugen sei gar entführt und mit dem Tode bedroht worden, so K.
Der Vater vermutet, in Wahrheit hätten die Täter nicht Raffael B., sondern seinen Sohn umbringen wollen. Bereits in der Nacht zum 3. Oktober 2004 habe man den ersten Mordanschlag auf Gordon verübt. Damals sei das Haus seines Sohnes an mehreren Stellen in Brand gesteckt worden. Die Tätigkeit seines Sohnes als verdeckter Ermittler der Drogenpolizei könne als Motiv gedient haben. Etwa zwei Jahre lang hatte K. den thailändischen Behörden Informationen zukommen lassen. Im November 2003 stellte er seinem Vater zufolge die Tätigkeit ein und baute mit finanzieller Unterstützung der Eltern eine Ziegelei auf.
Vater kritisiert Auswärtiges Amt
Vater Siegfried erstellte eine Liste der "23 gravierendsten Versäumnisse in der Beweisführung" und übersandte sie dem deutschen Außenminister und der Botschaft von Thailand. Auf K.s Vorwurf, Außenminister Joschka Fischer glänze in diesem Fall "durch Untätigkeit und Gleichgültigkeit", reagiert man im Auswärtigen Amt mit Verständnis. "Die Eltern sorgen sich um ihren Sohn. Dass sie in einer so schwierigen Situation wenig Geduld für die Dauer eines derartigen Strafverfahrens aufbringen, ist verständlich", sagte ein Sprecher des Amtes SPIEGEL ONLINE.
Man habe K. schon vor dem Todesurteil intensiv konsularisch betreut und werde das auch weiter tun. "Wir setzen alles daran, ein erfolgreiches Berufungsverfahren durchzusetzen und damit die Todesstrafe abzuwenden", so der Sprecher. Die thailändischen Behörden planten, K. aus der Haftanstalt in Chiang Mai in ein Gefängnis der Hauptstadt Bangkok zu verlegen. "Damit werden die Entfernungen für unsere Kollegen kürzer und die Besucherbetreuung fällt leichter."
In Ketten in der Todeszelle
Zurzeit wird K. einmal in der Woche von ehrenamtlichen Mitgliedern eines sogenannten Haftbetreuerkreises besucht - in der Mehrzahl Thailänder, die durch ihre langjährige Tätigkeit das Gefängnispersonal kennen und bei Problemen übersetzen oder vermitteln können. An den schlechten Haftbedingungen ändert das wenig.
Sigrid K. kehrte vor einer Woche aus Thailand zurück. Sie bezeichnet die ärztliche Versorgung im Gefängnis von Chiang Mai als "sehr mangelhaft". Ihr Sohn müsse "die ganze Zeit schwere Fußketten tragen - in der Dusche, beim Schlafen, ständig", erzählte die Mutter SPIEGEL ONLINE. Inzwischen sei die Hüfte des Häftlings von den Ketten aufgescheuert. Gordon habe zudem heftige Zahnschmerzen, die ihn umso mehr quälten, als die Anstaltsleitung ihm seine Schmerzmedikamente weggenommen und den Besuch eines Zahnarztes verweigert hätte.
Dem "Berliner Kurier" sagte Gordon Anfang des Monats, dass er nicht mehr daran glaube, dass seine Anwälte das Urteil rückgängig machen könnten: "Ich kenne dieses Land. In Thailand stirbt es sich schnell."
Jetzt sitzt er als einziger Europäer im fünften Stock der Strafanstalt, dem Todestrakt. Hier leben 40 Männer auf 50 Quadratmeter. "Ich hoffe, durch meine Anwesenheit vor Ort hat er sich ein wenig beruhigt und gemerkt, dass ich zu ihm stehe", erklärt Sigrid K. Auf einer eigenen Website bittet sie um Spenden, um die Anwälte vor Ort und in Deutschland sowie die Flüge nach Thailand bezahlen zu können.
Ministerpräsident appelliert an thailändische Regierung
Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zeigte sich besorgt angesichts des Todesurteils. In der Kieler Staatskanzlei wollte man sich mit Rücksicht auf die diplomatischen Beziehungen zum aktuellen Stand der Dinge nicht äußern. "Wir können allerdings bestätigen, dass der Ministerpräsident Briefe an die thailändische Botschaft und ein Mitglied der Königsfamilie geschrieben hat. In beiden Schreiben hat er sehr deutlich gemacht, dass die Todesstrafe nicht mit seinen humanistischen Grundwerten vereinbar ist", sagte ein Sprecher der Staatskanzlei SPIEGEL ONLINE.
Gordons thailändische Anwälte haben inzwischen Berufung eingelegt. Sollte das Todesurteil in eine Gefängnisstrafe gewandelt werden, könne Gordon nach maximal acht Jahren im thailändischen Gefängnis dem deutschen Strafvollzug überstellt werden. Sollte das erstinstanzliche Urteil allerdings bestätigt werden, müsste Revision beantragt werden. Danach bliebe nur noch das Gnadengesuch an den thailändischen König.
Der Lübecker Anwalt Fritz zeigt sich verhalten optimistisch. Bisher sei noch kein Westeuropäer in Thailand hingerichtet worden. Er hoffe daher, dass die Todesstrafe in eine Gefängnisstrafe gewandelt werde. "Wir hatten allerdings auch nicht damit gerechnet, dass Gordon zum Tode verurteilt würde", so der Verteidiger bitter.