Todesstrafe: Verurteilter Mexikaner in Texas hingerichtet - DER SPIEGEL
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Todesstrafe Verurteilter Mexikaner in Texas hingerichtet

Der Mexikaner Jose Ernesto Medellin wurde wegen der Ermordung zweier Teenager in den USA zum Tode verurteilt. Seine Anwälte wollten die Exekution verhindern - weil Medellin nicht den juristischen Beistand des mexikanischen Konsulats in Anspruch nehmen durfte. Nun wurde er dennoch hingerichtet.
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Washington - Unmittelbar nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs ist im US-Bundesstaat Texas ein zum Tode verurteilter Mexikaner im Gefängnis von Huntsville hingerichtet worden. Jose Ernesto Medellin sei um 9.57 Uhr Ortszeit für tot erklärt worden, sagte ein Sprecher des texanischen Amts für Strafjustiz. Kurz zuvor hatte das Oberste Gericht in einer knappen Entscheidung den Antrag Medellins auf Aussetzung der Hinrichtung abgelehnt.

Demnach entschieden die Richter, dass dem 33-Jährigen trotz des Versäumnisses der Behörden im US-Bundesstaat Texas, ihn über die Möglichkeit zu konsularischem Beistand zu informieren, kein Nachteil entstanden sei.

Medellin war 1993 wegen der Vergewaltigung und Ermordung zweier 14 und 16 Jahre alter Mädchen zum Tode verurteilt worden. Er soll die Tat gemeinsam mit fünf anderen Mitgliedern seiner Straßengang begangen haben. Einer der Mittäter wurde bereits 2006 hingerichtet.

Medellins Anwälte wollten die Hinrichtung verhindern und machten geltend, dass ihr Mandant nicht den ihm zustehenden juristischen Beistand des mexikanischen Konsulats habe in Anspruch nehmen dürfen. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte einen Antrag auf Aufschiebung der Hinrichtung jedoch ab, weil er zu wenig Aussicht auf Erfolg habe. Die Entscheidung war allerdings knapp: Sie fiel mit fünf zu vier Stimmen.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte erklärt, dass wegen des fehlenden Rechtsbeistandes die Fälle Medellins sowie etwa 50 weiterer Mexikaner in US-Todeszellen erneut von US-Gerichten gehört werden müssten. Dabei solle geprüft werden, ob bei den Festnahmen die Wiener Konvention von 1963 verletzt wurde, die Verdächtigen den konsularischen Beistand ihrer Heimatländer garantiert.

Der Gerichtshof in Den Haag hatte Mitte Juli auch die Überprüfung der Todesurteile gegen fünf der Mexikaner verlangt, deren Hinrichtung in Texas kurz bevorsteht. Das US-Repräsentantenhaus brachte daraufhin zwar eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg, die vom US-Kongress jedoch noch nicht verabschiedet wurde.

US-Präsident George W. Bush forderte die betroffenen US-Staaten auf, die Fälle erneut zu prüfen. Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch in diesem Jahr, dass dies dem Präsidenten nicht zusteht und dass Entscheidungen des Weltgerichtshofs für US-Gerichte nicht bindend sind.

Die texanischen Behörden sehen die Hinrichtung "in vollem Einklang mit internationalem Recht". Sie argumentieren, dass Medellin seine konsularischen Rechte erst vier Jahre nach seiner Festnahme geltend gemacht habe.

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han/AFP/AP