Tödliche Messerstiche Bundesrichter kippen Urteil im "Jessica-Prozess"
Karlsruhe - Das Urteil im Nürnberger "Jessica-Prozess" hat keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag die Verurteilung der heute 29-jährigen Frau wegen Totschlags auf. Ihr droht nun in einem neuen Verfahren die Verurteilung wegen Mordes.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im Juli 2010 die Frau wegen Tötung ihrer einstigen Schulfreundin Jessica P. zu 14 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihr Opfer im Juni 2008 mit mehr als 40 Stichen getötet hatte. Sie verurteilten sie jedoch nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags, Betrugs und Urkundenfälschung.
Um eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen, reichte die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH ein - und hatte nun Erfolg.
Die Angeklagte hatte die EC-Karte von Jessica P. benutzt und unter anderem Mietrückstände bezahlt, Bargeld abgehoben und ihre Führerscheinausbildung angezahlt. Als ihr die Bank auf die Schliche kam, suchte die Angeklagte Jessica P. auf, um herauszufinden, was diese davon wusste. P. war bereits misstrauisch geworden, es kam zum Streit. Dabei schlug die Verurteilte mit einem stumpfen Gegenstand auf Jessica P. ein und erstach sie mit einem Küchenmesser.
Das Landgericht hatte der Verurteilung wegen Totschlags zugrunde gelegt, die Angeklagte habe gewusst, dass die Tötung der Jessica P. nicht geeignet gewesen sei, die weitere Aufdeckung der vorangegangenen Straftaten zu verhindern.