Tödlicher Schuss in Afghanistan Bewährungsstrafe für Ex-Bundeswehrsoldaten
Ex-Soldat Patrick S.: Bewährung für tödlichen Schuss auf Kameraden
Foto: Bodo Schackow/ dpaGera - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 21-jährige Angeklagte Patrick S. vor rund zehn Monaten die Waffe in Richtung seines Kameraden gehalten und bewusst den Abzugshebel betätigt habe. Durch den Schuss starb der Soldat Oliver O.
Der Angeklagte habe gegen die grundlegende Regel verstoßen, die Waffe nie gegen einen Kameraden zu richten, so der Vorsitzende Richter. Der 21-jährige S. hatte im Prozess dagegen eine Fehlfunktion seiner Waffe für den tödlichen Schuss verantwortlich gemacht.
Ein Gutachten widerlegte diese Aussage: Der Waffensachverständige des Landeskriminalamtes sagte am Dienstag vor Gericht, die Waffe des Angeklagten sei in technisch einwandfreiem Zustand gewesen. Auch die Darstellung des Soldaten, der Schuss habe sich beim Einschlagen des Magazins gelöst, könne nicht zutreffen: Das wäre durch die vorhandene Sicherung verhindert worden, der Schuss müsse sich durch den Abzug der Waffe gelöst haben, so der Sachverständige.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, die Verteidigung eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe gefordert. Der Vertreter der als Nebenklägerin auftretenden Mutter des Getöteten forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Er sagte, seine Mandantin wolle keine Rache, sondern ein Urteil, von dem eine Signalwirkung ausgehe, insbesondere für andere Mütter von Soldaten.
Das Unglück ereignete sich am 17. Dezember 2010 im Außenposten "OP North" der Bundeswehr in Nordafghanistan. Patrick S. hielt sich im Zelt seines Zugs auf, als sich der Schuss aus seiner Waffe löste. Die Kugel tötete seinen Kameraden und Freund Oliver O.