Verwaltungsgericht Wiesbaden Tugce-Schläger darf abgeschoben werden
Sanel M. 2015 vor Gericht
Foto: Boris Roessler/ dpaDer wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce Albayrak verurteilte Sanel M. wird Deutschland voraussichtlich verlassen müssen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Eilantrag des Serben gegen seine Abschiebung zurück. Gegen diesen Beschluss kann Sanel M. innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Sanel M. war im Juni 2015 vom Landgericht Darmstadt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Ausländerbehörde der Stadt Wiesbaden stellte den Ausweisungsbescheid im September zu. Sanel M. müsse nach Verbüßung seiner Haft nach Serbien ziehen.
Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Die Behörde habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe, entschied das Verwaltungsgericht. Der Aufenthalt des Mannes in der Bundesrepublik bedeute eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Sanel M. hatte die Studentin Tugce vor gut zwei Jahren auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später an ihrem 23. Geburtstag.