Überfall auf Dieter Bohlen Einbrecher bleiben in Haft
Recklinghausen - Die Richter des Bochumer Landgerichts hatten ursprünglich einen Oberstaatsanwalt aus Stade vernehmen wollen, der den Namen des Informanten nennen sollte. Er hatte seinerzeit Vertraulichkeit gewährt, bekam jedoch von seinem Dienstherren keine Aussagegenehmigung. Auch ein Polizist, der den Informanten damals vernommen hatte, durfte keine Angaben zur Identität machen. Im Zeugenstand sagte der Beamte: "Den Namen kann ich nicht nennen. Dann würde ich mich strafbar machen." Für eine Mittäterschaft des Informanten gebe es keine Anhaltspunkte.
In einem nächsten Schritt müsse nun das niedersächsische Justizministerium entscheiden, ob der Oberstaatsanwalt Angaben zur Person des Informanten machen dürfe, hieß es. Eine solche Entscheidung könnte nach Ansicht von Verteidiger Henry Alternberg, der Osman Z. vertritt, möglicherweise erst nach mehreren Monaten vorliegen. Anschließend könnte noch das Verwaltungsgericht angerufen werden. Eine solche Verzögerung des Verfahrens sei den Angeklagten seiner Meinung nach nicht zuzumuten. Die Richter lehnten die Anträge auf Entlassung aus der Untersuchungshaft ab. Sie rechnen damit, dass bis Anfang Oktober Klarheit herrscht.
Der Informant hatte im Fall des bewaffneten Raubüberfalls auf den Musikproduzenten Dieter Bohlen die Polizei auf die Spur der beiden mutmaßlichen Täter gebracht. Die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten haben gestanden, Bohlen am 11. Dezember 2006 in dessen Villa in Tötensen bei Hamburg überfallen und dabei rund 30.000 Euro erbeutet zu haben.
Der Prozess wird am 10. Oktober fortgesetzt.
jjc/dpa