Prozess in Ungarn Neues Verfahren wegen Rotschlamm-Katastrophe
Kolontár in Ungarn
Foto: Sandor H. Szabo/ dpaMehr als sechs Jahre nach der Rotschlamm-Katastrophe im ungarischen Ort Kolontár hat das Berufungsgericht in der westungarischen Stadt Györ entschieden, den Fall neu aufzurollen.
Im Oktober 2010 war aus einem geborstenen Speicherbecken des Unternehmens MAL eine laugen- und schwermetallhaltige Brühe ausgetreten, die Kolontár und weitere Ortschaften überschwemmte. Dieser sogenannte Rotschlamm fällt bei der Aluminiumherstellung an. Bei der Katastrophe kamen zehn Menschen ums Leben, 200 weitere erlitten Verletzungen, darunter schwere Verätzungen. Mehr als 300 Häuser wurden zerstört, 800 Hektar Ackerland und mehrere Gewässer verseucht.
Die Regierung musste um die 80 Millionen Euro für den Wiederaufbau und für die Säuberung des verseuchten Geländes aufwenden. Ein Gericht erster Instanz sah in seinem Urteil im Januar 2016 die strafrechtliche Verantwortung der damaligen MAL-Direktoren und Manager als nicht erwiesen an.
Proteste von Angehörigen der Opfer
Den Angeklagten waren fahrlässige Tötung, Beschädigung öffentlicher Güter, Verstöße gegen Regeln zur Abfallentsorgung und Umweltverschmutzung zur Last gelegt worden.
Im Januar 2016 befand das Gericht in Veszprém, ein Stabilitätsverlust im Erdreich habe nach tagelangen Regenfällen zu der Katastrophe geführt, daran sei niemandem die Schuld zu geben. Angehörige der Opfer reagierten im Gerichtssaal mit wütenden Protesten auf die Freisprüche. Die Urteile waren allerdings noch nicht rechtskräftig.
Nun geht die Aufarbeitung der Schlamm-Katastrophe weiter. Das Berufungsgericht in Györ kassierte die Freisprüche der Manager, Richterin Csilla Zolyomi ordnete neue Untersuchungen an.