Schädelknochen entfernt Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Störung der Totenruhe an Dresdner Uniklinik
Schild an der Uniklinik in Dresden
Foto: Robert Michael / dpaEntnahmen Mitarbeiter der Dresdner Uniklinik unrechtmäßig Schädelknochen von Leichen? Wegen des Anfangsverdachts einer Störung der Totenruhe ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des Klinikums und des Instituts für Rechtsmedizin der TU Dresden.
Wie die Ermittler erklärten, seien Räume des Klinikums und der Medizinischen Fakultät der TU Dresden durchsucht worden. Demnach geht es um die »unrechtmäßige Entnahme von menschlichen Felsenbeinen in 13 Fällen«. Dabei handelt es sich um seitlich gelegene Schädelknochen.
»Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst«, heißt es in einer Erklärung der Klinik . »Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät treten wir für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein.« Einzelheiten nannte die Uniklinik nicht.
Bei der Durchsuchung stellte die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben zufolge umfangreich Beweismittel sicher, darunter Handys und Speichermedien. Die Ermittlungen, in die auch das Landeskriminalamt Sachsen eingebunden sei, würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es drohen bis zu drei Jahre Haft
»Selbstverständlich unterstützen wir die Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts nach Kräften und mit absoluter Transparenz. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich einleiten. Ziel muss eine lückenlose Aufklärung sein«, heißt es vom Uniklinikum.
Störung der Totenruhe ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Die Totenruhe wird beispielsweise gestört, wenn Totenasche unbefugt entnommen, zerstört oder beschädigt wird. Dazu zählen auch die Beschädigung von Gräbern oder ihre Entweihung.