Urteil Aylas Mörder muss lebenslang hinter Gitter
Zwickau - Durch die Feststellung der besonderen Schwere ist eine vorzeitige Freilassung vor Ablauf der Mindesthaftzeit von 15 Jahren ausgeschlossen. Die Kammer deutete in ihrer Urteilsbegründung an, dass im Falle des Verurteilten die lebenslange Freiheitsstrafe im Wortsinn vollstreckt werden könnte. Eine Freilassung nach 17 oder 18 Jahren sei jedenfalls nicht zu erwarten.
Der wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs vorbestrafte 37-jährige Mario L. hatte die sechsjährige Ayla am 17. Mai 2005 auf dem Weg zur Schule entführt und anschließend umgebracht. Der Verurteilte, der selbst zwei Kinder hat, hatte die Tat gestanden.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, aber nicht ihrer Forderung nach Sicherungsverwahrung. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Kammer, dass eine solche Verwahrung im vorliegenden Fall zwar wünschenswert, aber rechtlich nicht möglich sei. Der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann wies darauf hin, dass eine Sicherungsverwahrung nur angeordnet werden könne, wenn der Täter in der "Vergangenheit mehrere Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat". Diese dürften nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Das sei bei Mario L. aber der Fall. Noch zu DDR-Zeiten in den achtziger Jahren hatte der Verurteilte eine Rentnerin ermordet. 1997 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs an seinem Neffen und seiner Nichte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Verteidigung hatte sich ebenfalls für eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. Ein Gutachter hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft.