Urteil Beamtin nach Beziehung mit Häftling entlassen
Koblenz - Die 37-Jährige machte sich wegen ihres Fehlverhaltens erpressbar und wurde daher zum Sicherheitsrisiko, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz befand. Das Land als Dienstherr könne nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ihre Pflichten korrekt erfüllen werde. Daher müsse sie entlassen werden, so die Richter (Az: 3 A 11186/09).
Die Frau hatte in der Geschäftsstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich gearbeitet, als sie im Herbst 2005 die Beziehung mit dem vorläufig zu einem Drogenentzug entlassenen Häftling einging und ihn auch in ihrer Wohnung aufnahm, ohne es ihrem Vorgesetzten mitzuteilen. Das OVG wertete schon das als schwerwiegendes Dienstvergehen.
Zudem hätte sich der Mann nach dem Abbruch seiner Entzugstherapie nicht mehr bei ihr aufhalten dürfen. Noch dazu überließ sie dem Mann - der keinen Führerschein hatte - mehrfach ihr Auto und begleitete ihn bei einer Fahrt zum Drogenkauf. Sie ging zudem trotz Krankschreibung während des laufenden Disziplinarverfahrens einer Nebentätigkeit nach.
Das Land hatte erfolgreich auf Entlassung vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das OVG wies die Berufung zurück.