Urteil bestätigt "Kannibale" bleibt in Psychiatrie
Karlsruhe - Damit ist das Urteil rechtskräftig und das zweimal aufgerollte Verfahren abgeschlossen. Dem ersten Urteil des Landgerichts vom Dezember 2003 zufolge hatte der damals 24 Jahre alte Angeklagte im Januar 2002 in Brohl-Lützing seine 22-jährige Cousine und Mitbewohnerin erstickt und zerstückelt, um an der Leiche die innere Struktur des menschlichen Körpers zu studieren und Teile der Toten zum Verzehr zuzubereiten. Einzelne Teile der Leiche versteckte er in einem stillgelegten Steinbruch sowie in Tüten verpackt in seinem Zimmer.
Zumindest den Torso sowie Arme und Unterschenkel erhitzte er im Backofen seiner Wohnung und gab ihnen Reis und Rotwein zu. Einige Leichenteile blieben unauffindbar. Ob der Angeklagte diese Teile tatsächlich verspeist hat, konnte das Gericht nicht klären. Wesentliche Teile der Leiche waren nie gefunden worden.
Das Landgericht hatte den Mann zunächst wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Der gelernte Elektriker wurde auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesen. Der Bundesgerichtshof zweifelte jedoch ein psychiatrisches Gutachten an und hob daher das Urteil aus dem ersten Verfahren auf. Der Fall musste im Juni 2005 neu aufgerollt werden. In dem zweiten Verfahren war das Landgericht Koblenz von der Schuld des Angeklagten überzeugt.
Das Gericht sprach ihn schuldig und ordnete erneut wegen einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Verurteilte legte beim BGH Revision ein. Der BGH lehnte diese nun ab, weil er keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten sah. Nach Auffassung der Koblenzer Richter war der Mann trotz seiner verminderten Steuerungsfähigkeit bei der Begehung der Tat schuldfähig. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun rechtskräftig.
Der Mann hatte stets bestritten, die junge Frau getötet zu haben.
jjc/ddp/AP