Urteil Bund haftet für Überlingen-Absturz
Konstanz - Es ist der 1. Juli 2002. Mehr als 60 Menschen aus der russischen Teilrepublik Baschkirien, darunter viele Kinder, freuen sich auf ihren Urlaub in Spanien. Da prallt die Passagiermaschine der Bashkirian Airline nahe des am Bodensee gelegenen Städtchens Überlingen in der Luft mit einem Frachtflugzeug der DHL in der Luft zusammen. Alle Passagiere an Bord der beiden Maschinen kommen ums Leben.
Jetzt urteilte das Konstanzer Landgericht: Schwere Fehler bei dem schweizerischen Flugsicherungsunternehmen Skyguide hätten zwar zu dem Unglück geführt. Weil das Unternehmen die Flugsicherung im süddeutschen Luftraum aber im Auftrag der Bundesregierung ausgeübt habe, müsse der Bund im Rahmen der Amtshaftung auch für die Schäden mit einstehen. Zu keiner Zeit habe eine "wirksame Übertragung der als hoheitliche Aufgabe ausgestalteten Flugsicherung auf die Schweiz" stattgefunden. Deutschland könne deshalb die Schadenersatzforderungen der Klägerin Bashkirian Airline nicht auf Skyguide abwälzen, so die Richter. Auch eine juristische Mitverantwortung der Bashkirian Airline lehnte die Zivilkammer ab.
Eine Entscheidung über die Höhe des Schadenersatzes traf das Gericht noch nicht. Zuvor seien erst weitere schwierige rechtliche Fragen mit Blick auf das russische Recht zu klären. Vor diesem Hintergrund wollte die Kammer auch zunächst die Rechtskraft des nunmehr verkündeten Urteils abwarten. Die Fluggesellschaft hatte Entschädigung für ihr bei dem Unglück vollständig zerstörtes Flugzeug in Höhe von rund 3,3 Millionen Dollar gefordert.
Der Bund wird voraussichtlich gegen diese Entscheidung bis vor den Bundesgerichtshof angehen.
aki/AFP/AP/ddp