Urteil Carolin-Mörder muss lebenslang in Haft
Rostock - Die Kammer stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Entlassung aus der Haft bereits nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Erst am Ende des Prozesses hatte Maik S. sein Schweigen über das Verbrechen beendet und gesagt, dass es ihm "furchtbar Leid" tue. Das Gericht hatte diese Aussage als Geständnis gewertet.
Maik S. hat nach Überzeugung der Richter am 15. Juli das Mädchen aus dem Ostseebad Graal-Müritz in einem Wald vergewaltigt und dann mit einem Stein erschlagen. Carolin starb an mehreren Schädelbrüchen. Zunächst hatte er Carolin, die zum ersten Mal allein in dem Wald unterwegs zu ihrem Freund war, vom Rad gezerrt und mit einer Kordel aus seiner Jogginghose gefesselt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung verzichtete auf eine konkrete Strafmaßforderung. Maik S. war erst zwei Wochen vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Er hatte wegen Vergewaltigung und Entführung sieben Jahre im Gefängnis gesessen.
Ein Gutachter stufte den Arbeitslosen als voll schuldfähig ein. Der Sachverständige erkannte aber Persönlichkeitsstörungen mit sadistischen Tendenzen. Überführt wurde Maik S. mit am Tatort und an der Leiche gefundenen DNA-Spuren in Sperma und einer Zigarettenkippe.
Der junge Mann, der alle Ausbildungen abgebrochen hatte, hat zahlreiche Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Urkundenfälschung und zuletzt wegen Vergewaltigung, Raubes und Geiselnahme. Maik S. war im März im Gefängnis in einem Gutachten als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft worden. Danach lehnte man seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung ab. Die Eltern von Carolin geben den Behörden eine Mitschuld. Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern will den Fall von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss beleuchten lassen.
Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt selbst eine "normale Entwicklung" bescheinigt. Er kam mit 13 Jahren in ein Kinderheim für Schwererziehbare. Die Schule brach er in der siebten Klasse ab. Angefangene Ausbildungen brachte er nicht zum Abschluss. Aus der Bundeswehr wurde er wegen Disziplinverstößen entlassen.