Urteil Detaillierte Sex-Werbung verboten
Zweibrücken - Details sind tabu: Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken wies mit diesem Beschluss die Beschwerde eines Verurteilten gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Speyer zurück. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen, der Inhaber einer Internetseite ist, zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt.
Auf seiner Internetseite hatte der Mann nach Feststellungen des Gerichts sehr detailliert für sexuelle Dienste geworben. Der Mann hielt der Verurteilung entgegen, seit 2002 sei Prostitution nicht mehr sittenwidrig, so dass auch seine Werbung gegen kein gesetzliches Verbot verstoßen könne.
Das OLG sah die Sache anders. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe zwar eine zurückhaltende Werbung als zulässig angesehen. Davon könne jedoch beim Inhalt der Internetseite des Verurteilten keine Rede sein.
Außerdem habe der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung die Rechtslage von Prostituierten verbessern, aber nicht Verletzungen des Kinder- und Jugendschutzes den Weg ebnen wollen.
jjc/dpa