Urteil Döner-Werfen ist keine Beleidigung
Gute Nachrichten für alle unzufriedenen Schnellimbiss-Kunden: Mit einem angebissenen Döner zu werfen, erfüllt nicht den Tatbestand der Beleidigung. Das hat nun das Münchner Amtsgericht entschieden.
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München - Das Gericht wies damit die Klage der Mitarbeiterin eines Imbisses ab. Die Frau hatte auf 250 Euro Schmerzensgeld geklagt. Einem Gast hatte sein Döner nicht geschmeckt. Nachdem er erfolglos sein Geld zurückverlangt hatte, warf er das gefüllte Fladenbrot in ihre Richtung. Getroffen hatte er sie aber nicht. Außerdem habe er sie als "Blöde Kuh" beschimpft.
Diese verbale Beleidigung konnte die Frau allerdings nicht beweisen, und der Dönerwurf reichte dem Gericht nicht als Grund für Schmerzensgeld aus. Er stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar, erklärte das Gericht am Montag.
jdl/AP