Urteil Hohe Haftstrafen für Aachener Ausbrecher
Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski im Gerichtssaal des Landesgerichts in Aachen
Foto: dapdAachen - Das Landgericht Aachen hat den spektakulären Ausbruch von zwei Schwerverbrechern aus dem Aachener Gefängnis mit hohen Haftstrafen geahndet. Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski wurden am Mittwoch zu zehneinhalb beziehungsweise zehn Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein mitangeklagter Vollzugsbeamter erhielt als Fluchthelfer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Michalski 13 und für Heckhoff zwölf Jahre Gefängnis beantragt. Für den Justizbeamten forderten die Ankläger sieben Jahre Haft.
Der Ausbruch der beiden als brutal und rücksichtslos eingestuften Gangster hatte im Herbst 2009 ganz Deutschland in Atem gehalten. Die beiden Männer nahmen während ihrer fünftägigen Flucht fünf Menschen als Geiseln, die aber unverletzt blieben. Die Ausbrecher wurden in Schermbeck (Kreis Wesel) gefasst.
Peter Paul Michalski, 47, hat sich selbst einmal zynisch als Berufsverbrecher bezeichnet, sieht sich gleichzeitig aber auch als Opfer des Justizsystems. Er sitzt seit 22 Jahren im Gefängnis, fast die Hälfte davon hat er in Isolationshaft verbracht - ohne jeden Kontakt zu anderen Gefangenen.
Michael Heckhoff, 52, hat fast sein ganzes Erwachsenenleben im Gefängnis verbracht, 33 Jahre mit insgesamt elf Monaten Unterbrechung. Er saß ein wegen Diebstahls, Banküberfällen und versuchten Mordes während einer Geiselnahme im Gefängnis mit Schwerverletzten. Gutachtern zufolge ist er nicht zur Empathie fähig, sondern verfolgt rücksichtslos seine Interessen. Die Flucht im November 2009 war nach seinen Worten als Abschiedsbesuch in seiner Heimatstadt Mülheim an der Ruhr geplant. Anschließend - so behauptet er wenigstens - hätte er sich von der Polizei erschießen lassen wollen.