Urteil im Kalinka-Prozess Komplott oder Kindsmord?
Jugendfoto der 1982 umgekommenen Kalinka Bamberski: "Theorie eines Komplotts"
Foto: Handout/ Getty ImagesParis - Im Prozess gegen den deutschen Arzt Dieter K., der in Paris wegen des Todes seiner 14-jährigen Stieftochter vor Gericht steht, hat die Verteidigung am Samstag auf der Unschuld des Angeklagten beharrt. "Lasst uns die Tür zur Anklagebox öffnen, Herr K. ist unschuldig", sagte Anwalt Yves Levano in seinem Schlussplädoyer. Er wandte sich gegen den Vorwurf, dass sein 76-jähriger Mandant vor fast 30 Jahren versucht haben soll, mit einem Komplott einen Mord an Kalinka Bamberski zu vertuschen. "Mit der Theorie eines Komplotts wird Herr K. beschmutzt".
Die Jugendliche war im Sommer 1982 tot in ihrem Bett in einem Haus am Bodensee aufgefunden worden, wo sie mit ihrer Mutter, ihrem Bruder, ihrem Stiefvater und dessen beiden Kindern lebte. Ihr leiblicher Vater André Bamberski, der seither für eine Verurteilung K.'s kämpft, ist überzeugt, dass der Angeklagte das Mädchen mit einer Spritze betäubte, vergewaltigte und tötete.
Der Staatsanwalt Pierre Kramer hatte am Freitagabend 15 Jahre Haft für den deutschen Arzt gefordert. Er warf dem Angeklagten "bewusste Gewaltanwendung vor, die zum Tode führte". Für den Versuch einer Vergewaltigung gebe es nicht genügend Beweise, räumte Kramer ein. Er gehe aber davon aus, dass K. die Absicht gehabt habe, sich an dem Mädchen zu vergehen.
In dem Prozess waren mehrere Frauen aufgetreten, die von sexueller Belästigung durch den Arzt berichteten. In Deutschland war er Jahre nach dem Tod Kalinkas wegen der Vergewaltigung einer 16-Jährigen, die er vorher betäubt hatte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die deutsche Justiz hatte den Tod Kalinkas 1987 ohne Anklageerhebung zu den Akten gelegt. Die Ermittler waren zu dem Schluss gekommen, dass die Spritze nicht zum Tod des Teenagers geführt hatte. Nachdem Deutschland den Kardiologen, der am Bodensee lebte, nach einem Prozess in Abwesenheit in Frankreich nicht auslieferte, ließ Kalinkas Vater K. vor zwei Jahren über die Grenze nach Mülhausen entführen. Ein erster Prozess wurde im Frühjahr vertagt, weil der Angeklagte einen Schwächeanfall erlitten hatte. Im zweiten Anlauf tagte das Geschworenengericht seit Anfang Oktober planmäßig, das Urteil soll am Samstagabend fallen.