Urteil im Rabbi-Prozess Ein Stich, eine Wunde, ein Zweifel
Frankfurt am Main - Ein Glück, dass diese Hauptverhandlung zu Ende ist. Auf ihr lastete von Anfang an der Schatten vorschneller - und somit falscher - Bewertung einer Tat, die nicht nur die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main schockiert hatte.
Dreieinhalb Jahre Haft für Sajed A. - so lautet das Urteil der 21. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen und eine vierjährige Haftstrafe gefordert. Die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags war fallengelassen worden.
Der Hintergrund: Als am 7. September vorigen Jahres der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Bewegung Chabad Lubavitch, Zalman Zaigarten, 42, der sich manchmal auch wie seine Eltern Gurevitch nennt, auf offener Straße durch einen Messerstich des 23-jährigen Sajed A. verletzt wurde, sprach Charlotte Knobloch, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, sogleich von einer "No-go-Area Frankfurt" - als ob es auf Frankfurter Straßen für einen Juden heute schon wieder lebensgefährlich zugehe.
Da der Täter nach Beobachtung von Zeugen "südländisch, möglicherweise arabisch" aussah, forderte der Vizepräsident des Zentralrats die muslimischen Verbände zu "mehr Engagement" gegen Hassprediger in den eigenen Reihen auf. Es wurde vermutet, dass sich der Täter vor seinem Angriff auf den Rabbiner durch eine Hasspredigt in einer Moschee hatte aufstacheln lassen.
"Schnelligkeit, Professionalität und Wucht"
Petra Roth, die Frankfurter Oberbürgermeisterin, beeilte sich daraufhin zu beteuern, dass "verbohrte und gewalttätige Ideologien in Frankfurt die absolute Minderheit" seien; wer Hass und Intoleranz das Wort rede, habe in ihrer Stadt nichts zu suchen. Die Stadt werde alles dafür tun, dass sich die jüdische Bevölkerung wohl und sicher fühlen könne.
Ehe am 17. April die Hauptverhandlung gegen A., einen Arbeitslosen afghanischer Abstammung aus Hattersheim, vor dem Landgericht Frankfurt begann, verschickte der Rechtsbeistand des geschädigten Zaigarten, ein Anwalt namens Rolf Döring, eine Pressemitteilung, in der es unter anderem hieß, der Täter, "der sich dem Koran zugewandt hat", habe "den höchsten Geistlichen der jüdischen Gemeinde Frankfurt in Tötungsabsicht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt".
A. habe den Stich gegen Zaigarten "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um."
Aus Langeweile oder Übermut zu Rangeleien jederzeit bereit
Hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich nur versuchten Totschlag angeklagt, erteilte die Kammer, offenbar unter dem Eindruck der öffentlichen Empörung, am ersten Sitzungstag den rechtlichen Hinweis, es komme auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes mit den Merkmalen Heimtücke und/oder niedrigen Beweggründen in Frage.
Doch dann stellte sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Das Gefühl, "etwas Antisemitisches" gehört zu haben
Zaigarten war an jenem Septemberabend in Begleitung zweier ausländischer Gäste auf dem Heimweg von der Synagoge, als ihm A. entgegenkam und beim Vorbeigehen etwas sagte.
War es "Salam alaikum" - also "Friede sei mit dir"? Der Angeklagte behauptete dies. Der Rabbiner hingegen "hatte das Gefühl, etwas Antisemitisches", was ihm "aggressiv vorkam", gehört zu haben. "Ich habe die Worte nicht verstanden, fühlte mich aber verletzt", sagte Zaigarten als Zeuge vor Gericht. "Ich habe gespürt, dass er voller Hass war. Er sagte etwas gegen mich, weil ich Jude bin."
Dann gehen die Angaben der Beteiligten und Zeugen auseinander. "Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte", mutmaßte Staatsanwältin Nadja Niesen in ihrem Schlussvortrag.
Der Rabbiner muss, als A. schon an ihm vorbei war, diesem mit den Worten: "Was hast du gesagt? Hast du ein Problem?" gefolgt sein. Er habe "entschlossen" gesprochen, berichtete einer der den Rabbiner begleitenden Zeugen, "um zu zeigen, dass er keine Angst hat".
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".
"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."
A. gibt zu, vielleicht "Scheißjude" gesagt zu haben
"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.
"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A..
"Wie hat Herr Zaigarten reagiert, als Sie das Messer zückten?"
"Er kam weiter auf mich zu."
Dass er von "Abstechen und Umbringen" geredet habe, bestreitet A., gibt aber zu, vielleicht "Scheißjude" oder etwas ähnliches gesagt zu haben. Zaigarten wiederum bestritt, A. angepackt zu haben.
Dagegen aber spricht die Beobachtung eines unbeteiligten Passanten. "Der Rabbi packte ihn und hatte ihn dann am Wickel", bestätigte der Mann als Zeuge. Eine Gefahr habe er nicht angenommen, da der Rabbiner "ja sehr kräftig ist". Dann hätten sich beide "an der Wäsche gehabt".
"Er kam auf mich zu und fing wieder an zu schreien"
"Wäre es dem Angeklagten möglich gewesen, noch einmal zuzustechen?", fragte der Vorsitzende. Das ist der springende Punkt.
Hätte A. wirklich töten wollen, hätte er mutmaßlich weiter stechen müssen. Die Möglichkeit bestand. Laut seiner eigenen Aussage war A. sich nicht sicher, ob er überhaupt getroffen hatte.
"Ich weiß gar nicht, wie es zustande kam. Er kam auf mich zu und fing wieder an zu schreien. Ich habe das Messer angeschaut und keine Blutspuren gesehen. Da rannte ich weg. Und er hinter mir her. Doch ich war schneller."
Er habe erst aus den Medien erfahren, dass der Rabbiner tatsächlich lebensbedrohlich verletzt worden war.
Für die Verteidiger Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei. Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.
Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners
Wie war es wirklich? Da Nebenklagevertreter Döring nicht abließ, dem Angeklagten eine geplante und gezielte Tötungshandlung sowie antisemitische und rassistische Absichten zu unterstellen, ja ihn sogar bezichtigte, "das Symbolzeichen von palästinensischen Intifada-Kämpfern vor dem Angriff" - das Schlagen mit der Hand gegen die eigene Brust - verwendet zu haben, hielt die Verteidigung mit Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners dagegen.
Denn es gab mehrere unterschiedliche Darstellungen des Geschehens. Eine Verteidigung muss da nachfragen dürfen, ohne sich gleich den Vorwurf des Antisemitismus zuzuziehen, was Anwalt Döring auch nicht ausließ.
Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus: Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Keinen guten Eindruck machte überdies, dass Zaigartens Aussagen gegen A. in der Hauptverhandlung immer detailreicher wurden und sein Belastungseifer merklich zunahm.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Grenzen der Notwehr vom Angeklagten überschritten
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten, der ja immerhin nur durch Zufall nicht zu Tode gekommen ist; und viel zu viele falsche Töne in einem im Übrigen fair geführten Strafprozess. Das hätte nicht sein müssen.
Eine Bemerkung der Staatsanwältin Niesen hingegen traf ins Schwarze dieses Verfahrens: Hätten nicht so viele junge Männer ein Messer in der Tasche - angeblich nur zur Verteidigung, wie immer behauptet wird - es gäbe nicht so viele Messerstechereien in einer Stadt wie Frankfurt.
Die meisten Verfahren dieser Art werden eingestellt, weil sie nicht aufzuklären sind; der Rest landet vor dem Schöffengericht. "Aber Notwehr war es natürlich auch nicht. Ihre Grenzen hat der Angeklagte überschritten", so die Staatsanwältin.
"Zustechen ist keine angemessene Verteidigung."
mit Material von AP