Urteil im Vergewaltigungsprozess: Schicksalstag für Kachelmann - DER SPIEGEL
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Jörg Kachelmann: Täter oder Opfer einer Rachekampagne?

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Urteil im Vergewaltigungsprozess Schicksalstag für Kachelmann

43 Verhandlungstage, zehn Gutachter, mehrere Ex-Freundinnen als Zeugen und unzählige Medienberichte: Im Prozess gegen Jörg Kachelmann steht das Urteil bevor. Die Wahrheitsfindung war extrem schwierig, es gibt nur Indizien, keine Beweise. Überblick über die wichtigsten Aspekte des Verfahrens.
Von Simone Utler
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mannheim - Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann war eines der aufsehenerregendsten Verfahren der vergangenen Jahre. Zum einen, weil der Angeklagte prominent ist und rund um das Verfahren viel Pikantes aus seinem Privatleben bekannt wurde. Zum anderen, weil von Anfang an Aussage gegen Aussage stand und sich die Spurensuche in der Hauptverhandlung extrem schwierig gestaltete. An diesem Dienstag wird in Mannheim das Urteil verkündet.

Für Kachelmann geht es um alles: Sollte er verurteilt werden, muss er möglicherweise ins Gefängnis und die Verfahrenskosten zahlen. Bei einem Freispruch, den Beobachter für wahrscheinlich halten, kommt er zwar um einen Teil der immensen Kosten herum - doch seine Karriere hat gleichwohl unter den Vorwürfen gelitten.

Noch vor etwas mehr als einem Jahr war der 52-Jährige der populärste Wettermoderator im deutschen Fernsehen. Dann wurde er von einer ehemaligen Geliebten der Vergewaltigung bezichtigt und am 20. März 2010 am Frankfurter Flughafen verhaftet. Die 38-jährige Radiomoderatorin beschuldigt Kachelmann, sie nach einem Streit in ihrer Wohnung mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt zu haben. 132 Tage saß er in Untersuchungshaft, seit dem 6. September 2010 steht er vor Gericht. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.

SPIEGEL ONLINE gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Verfahrens.

Was sagte Kachelmann?

Der Angeklagte hat die Tat von Anfang an bestritten. In seiner einzigen Aussage, die er am 24. März 2010 vor dem Ermittlungsrichter machte, gab er an, er und seine damalige Freundin hätten einvernehmlich Sex gehabt. Danach sei es zum Streit gekommen, er habe seine vielen Parallelbeziehungen gestanden, und man habe sich später in der Nacht einvernehmlich getrennt. Er sei ins Hotel Holiday Inn in Mörfelden gefahren, nah am Frankfurter Flughafen, von wo er am Folgetag zu den Olympischen Spielen nach Vancouver flog. Als er die Frau in jener Nacht verlassen habe, sei sie nicht verletzt gewesen, so Kachelmann. Wenn sie nun behaupte, Verletzungen erlitten zu haben, müsse sie sich diese selbst beigebracht haben.

Ansonsten schwieg Kachelmann während des Prozesses. Er verweigerte auch ein letztes Wort, das jedem Angeklagten zusteht. Er sagte nur: "Nein, danke."

Was sagte das mutmaßliche Opfer?

Die Ex-Freundin Kachelmanns, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, sagte mehr als 20 Stunden vor der Mannheimer Strafkammer aus - und blieb bei ihrer Anschuldigung. Während der Aussage wurde sie gefilmt, so dass Gutachter ihr Gesicht beobachten konnten. Die Öffentlichkeit war von der Vernehmung, die sich über vier Tage hinzog, ausgeschlossen.

Die Verteidigung hält den Vergewaltigungsvorwurf für eine Lüge und versuchte, dies mit Hilfe von Gutachtern zu belegen.

Definitiv gelogen hat die Frau im Vorfeld des Prozesses. Sie hatte in der angeblichen Tatnacht Kachelmann mit Flugtickets konfrontiert, die seinen Namen und den einer anderen Frau trugen. Flugscheine und ein Schreiben mit dem Satz "Er schläft mit ihr" hätten an diesem Tag in ihrem Briefkasten gelegen, behauptete sie. Dass sie die Tickets schon Monate zuvor anonym erhalten und den zusätzlichen Satz selbst geschrieben hatte, verschwieg sie. Ebenso, dass sie unter falschem Namen bereits Kontakt zu der Nebenbuhlerin aufgenommen hatte.

Bei der falschen Version blieb sie am folgenden Morgen sogar gegenüber ihren Eltern. Erst zwei Monate später korrigierte sie nach entsprechenden Ermittlungen der Polizei ihre Angaben.

Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass die Lügen immer nur den Randbereich ihrer Aussage betroffen hätten, nie aber deren Kern.

Was konnten die Gutachter zur Klärung beitragen?

Da Aussage gegen Aussage steht, setzten die Prozessbeteiligten auf die Einschätzungen von Sachverständigen. Strittig sind vor allem drei Punkte:

  • die Verletzungen der Frau an Oberschenkeln und Hals, die sie sich auch selbst zugefügt haben könnte,
  • der Mangel an DNA-Spuren auf dem angeblichen Tatmesser,
  • Lügen der Frau im Vorfeld des Prozesses sowie Erinnerungslücken bezüglich der angezeigten Vergewaltigung.

Insgesamt wurden zehn Gutachter zum Prozess geladen, die sich vor allem zur Glaubwürdigkeit der Zeugin sowie zu ihren Verletzungen äußerten.

Rainer Mattern, Rechtsmediziner aus Heidelberg, von der Staatsanwaltschaft bestellt

Er hatte die ehemalige Freundin Kachelmanns zum ersten Mal etwa elf Stunden nach der angeblichen Tat untersucht. Weitere Untersuchungen folgten. Dabei ließ er die Frau auch selbst gegen ihre Schenkel schlagen und hielt das angebliche Tatmesser an deren Hals. Außerdem machte der Professor für sein Gerichtsgutachten sogar Selbstversuche mit seiner Ehefrau.

Das Ergebnis: "Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich mit wissenschaftlichen Methoden nachweisen, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat."

Luise Greuel, Aussagepsychologin aus Bremen, von der Staatsanwaltschaft bestellt

Sie hat die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers untersucht. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock interpretierte das Gutachten stets als entlastend. Sein Nachfolger Johann Schwenn kritisierte es hingegen als "spekulativ" und stellte einen Befangenheitsantrag - ohne Erfolg. Auf Antrag des Verteidigers stellte Greuel ihr Gutachten streckenweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

Das Ergebnis: Es könne weder ausgeschlossen werden, dass die Frau absichtlich lügt, noch, dass es sich um eine sogenannte autosuggestiv generierte Aussage handelt, so Greuel. Ein "etwaiger Erlebnisgehalt" lasse sich mit den Mitteln der Aussagepsychologie jedenfalls nicht nachweisen.

Günter Seidler, Psychotraumatologe aus Heidelberg, von der Staatsanwaltschaft bestellt

Er ist der Therapeut der Nebenklägerin und hält ihre Angaben für wahr. Das Landgericht Mannheim hörte ihn daher nur als sachverständigen Zeugen und nicht als Gutachter unter Ausschluss der Öffentlichkeit an. Verteidiger Schwenn wirft ihm "Wahrnehmungsverzerrung" vor und bezeichnete ihn als "Scharlatan".

Das Ergebnis: Seidler behauptet, die Erinnerungslücken der Frau bezüglich der Vergewaltigung seien auf eine Traumatisierung zurückzuführen. Ein seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken könne unter anderem durch besonders einschneidende und belastende Erlebnisse verursacht werden.

Hans-Ludwig Kröber, Psychiater aus Berlin, vom Gericht bestellt

Der Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité hatte die Ex-Geliebte Kachelmanns zwei Tage lang befragt.

Das Ergebnis: Er zweifelt an den Erinnerungslücken der Frau. In der Regel würden "dramatische Ereignisse in großer Helligkeit erinnert", das gelte auch für Vergewaltigungsopfer. Das "Kerngeschehen" bleibe in der Regel festverankerter Bestand der Erinnerung. Starke Belastung und Krankheit könnten zu einem globalen Gedächtnisverlust führen, punktuelle Erinnerungsausfälle seien eher unwahrscheinlich.

Hartmut Pleines, Psychiater aus Heidelberg, vom Gericht bestellt

Er sollte Kachelmanns Schuldfähigkeit beurteilen. Doch der Angeklagte verweigerte sich einer Untersuchung. Pleines hielt anhand der Biografie und der Angaben aus dem Umfeld des 52-Jährigen eine psychiatrische Diagnostik aber für möglich. Hilfreich seien dabei vor allem die Angaben ehemaliger Sexualpartnerinnen gewesen, sagte er vor Gericht.

Das Ergebnis: Kachelmann weiche "ein gutes Stück vom Idealbild einer ausgeglichenen Persönlichkeit ab". Sein Leben sei geprägt von einer "beständigen Beziehungs- und Bindungslosigkeit". Trotz eines "betont variantenreichen Sexuallebens" könne nicht von einem Krankheitsbild gesprochen werden. Die Lebensgeschichte des Wettermoderators lasse "keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen" erkennen. Rückschlüsse auf eine mögliche Tatbereitschaft konnte Pleines nicht ziehen.

Gerhard Bäßler, Spurenexperte vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg, vom Gericht bestellt

Laut Bäßler befinden sich am Messergriff sowohl geringfügige Spuren, die von der Frau stammen, als auch eine noch geringere, die auf Kachelmann hinweist. Der Gutachter spricht von einer "Mischspur an der Nachweisgrenze".

"Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat", sagt Bäßler, "dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten." Die Auswertung der DNA-Spuren habe nicht den Beweis dafür erbracht, dass Kachelmann seine Geliebte mit einem Messer bedroht und verletzt habe: "Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Messerrücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden", sagte Bäßler.

Markus Rothschild und Klaus Püschel, Rechtsmediziner aus Köln und Hamburg, von der Verteidigung beauftragt

Beide Gutachter beschäftigten sich vor allem mit den Verletzungen am Hals der Frau und an ihren Oberschenkeln

Das Ergebnis: Sie halten Selbstverletzungen für naheliegend. Auszuschließen sei jedoch nicht, dass die Halsverletzungen von einem Messer stammten. Rothschild zitierte aus dem "Handbuch für gerichtliche Medizin" einen Zehn-Punkte-Katalog, welche Merkmale für Selbstverletzungen typisch seien. Verblüffend viele trafen auf die Nebenklägerin zu, etwa das Fehlen von Abwehrverletzungen, die leicht erreichbare Stelle der Verletzungen, die oberflächlichen Ritzer an Bauch, linkem Schenkel und linkem Arm, ihre parallele Anordnung. "Eine solche Befundkonstellation habe ich noch nie gesehen", so Rothschild.

Püschel fand viele Anhaltspunkte für Manipulation, "entweder durch die Nebenklägerin selbst verursacht oder mit Hilfe einer weiteren Person". Er sprach von "eindeutigen Hinweisen auf Selbstverletzung". Ein "überfallartiges Geschehen" schloss er aus.

Günter Köhnken, Rechtspsychologe aus Kiel, von der Verteidigung beauftragt

Ihn hatte Kachelmanns erster Verteidiger Reinhard Birkenstock mit einer Stellungnahme zum Greuel-Gutachten beauftragt. Der jetzige Verteidiger Johann Schwenn bat darüber hinaus, Köhnken möge sich auch zur "nicht geringen Wahrscheinlichkeit einer intentionalen Falschaussage", also einer kompletten Lüge, äußern.

Das Ergebnis: Köhnken bezeichnete die Angaben der Anzeigeerstatterin zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen als äußerst lückenhaft. "Man würde erwarten, dass alles, was mit dem Messer zu tun hat, ganz besonders genau beobachtet wird. Hier ist aber genau das Gegenteil der Fall." Köhnken erklärte "die Hypothese, dass die Aussage über eine Vergewaltigung plus Bedrohung mit einem Messer durch autosuggestive Prozesse erzeugt worden sein könnte", für widerlegt. Eine bewusste Falschanschuldigung wollte er nicht bestätigen: "Wir sind keine Lügendetektoren."

Bernd Brinkmann, Rechtsmediziner aus Münster, von der Verteidigung beauftragt

Ihn lehnte die Staatsanwaltschaft als befangen ab. Diesem Antrag kam das Gericht nach. Daher konnte Brinkmann nur noch als sachverständiger Zeuge aussagen. Er hatte den mutmaßlichen Tathergang nachgestellt, indem er ein Küchenmesser an den Oberarm eines Kollegen presste und dann die Kratz- und Druckspuren prüfte. Zudem habe er sich mit den Fäusten auf seine Oberschenkel geschlagen, trug er vor.

Sein Ergebnis: Er geht von lange vorbereiteten Selbstverletzungen der Nebenklägerin aus. Die Struktur der Hämatome an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schließen, nicht auf statische Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung. Nach seiner Auffassung scheide das Tomatenmesser als Verursacher für die Spuren am Hals aus. Sehr viel wahrscheinlicher sei ein Kratzen mit dem Daumennagel. Auch beweise die geringe DNA-Spur am Messergriff nicht, dass es Kachelmann überhaupt in der Hand gehalten habe.

Hans Markowitsch, Hirnforscher aus Bielefeld, von Verteidiger Birkenstock beauftragt, von Schwenn ausgeladen - dann von Staatsanwaltschaft geladen

Hirnforscher Markowitsch war ursprünglich von Kachelmanns Anwalt Birkenstock mit einem Gutachten beauftragt worden. Aus Sicht des neuen Verteidigers Schwenn brauchte man ihn offenbar nicht mehr - er wurde ausgeladen. Geladen wurde der Experte dennoch, von der Staatsanwaltschaft. Sein Auftrag war es, die Erinnerungslücken des angeblichen Opfers zu erklären.

Sein Ergebnis: Ein Trauma in Form eines einschneidenden Erlebnisses kann unter bestimmten Umständen zu Erinnerungslücken führen. Entscheidend seien die Lebensumstände des Patienten. Bei Menschen, die bereits in der Kindheit oder Jugend durch ein Erlebnis traumatisiert worden seien, könnten später in ähnlichen Situationen Gedankenblockaden auftreten. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, als sich der Wissenschaftler zu den Details des Falls äußerte.

Verhalfen Kachelmanns Ex-Geliebten zu neuen Erkenntnissen?

Was die Ex-Freundinnen vor Gericht aussagten, ist nicht bekannt - die Öffentlichkeit wurde bei ihren Vernehmungen stets ausgeschlossen mit der Begründung, es gehe um das Privat- und Intimleben des Angeklagten sowie der Zeuginnen. Doch bereits vor Prozessbeginnen waren pikante Details bekannt geworden, da mehrere Frauen ausführlich mit Medien geplaudert hatten - gegen Honorar.

Eine Ex-Geliebte aus Hamburg, die ausführlich über ihre langjährige Beziehung zu Kachelmann in der "Bunten" Auskunft gab, erhielt 50.000 Euro.

Viel Wirbel gab es um die Aussage einer Schweizer Zeugin, die sich nicht selbst gemeldet hatte, sondern während des laufenden Prozesses ermittelt worden war, als die Staatsanwaltschaft gelöschte Nummern auf Kachelmanns Handy auswerten ließ. Die Frau, die nur bereit war, in der Schweiz auszusagen, soll von Zudringlichkeiten Kachelmanns berichtet haben. Schwenn warf dem Nachrichtenmagazin "Focus" und "Bild am Sonntag" vor, Zeugen bezahlt zu haben, nachdem beide die angeblichen Vorwürfe der Frau publiziert hatten.

Worauf haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädiert?

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund der "massiven Beeinträchtigungen" Kachelmanns durch die Berichterstattung in den Medien handele es sich aber um einen minder schweren Fall, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Andererseits sei zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin "massive Todesangst" erlitten habe. Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von der Nebenklägerin behauptet. Es bestehe "kein vernünftiger Zweifel daran".

Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, schloss sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei eine Verurteilung zu begründen, aber auch ein Freispruch, sagte er in seinem Schlussvortrag. An der Darstellung seiner Mandantin zweifle er jedoch nicht.

Für die Verteidigung ist ein Freispruch Kachelmanns das einzig denkbare Ergebnis des Prozesses. "Es gibt nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könnte", sagte Anwalt Schwenn in seinem Plädoyer. Es stehe weiterhin Aussage gegen Aussage. In dieser Situation sei eine Verurteilung aber nur möglich, wenn es denn objektive tatbezogene Beweismittel gebe. Nach Ansicht der Verteidigung hat die Ex-Freundin Kachelmann aus "Rache und Hass" absichtlich zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.

Pflichtverteidigerin Andrea Combé versuchte in akribischer Beweiswürdigung, jeden Verdacht gegen den Angeklagten zu zerstreuen. Weder die Spuren auf dem Messer noch die Verletzungen der Frau seien geeignet, die Schuld des 52-Jährigen zu beweisen. Außerdem wies Combé darauf hin, dass die ehemalige Geliebte in ihren ersten Vernehmungen gelogen hatte und über geraume Zeit an diesen Lügen festgehalten habe. Dies zeige die "Kaltschnäuzigkeit" und das "schauspielerische Talent" der Frau.

Mit Material von dpa

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