Urteil: Karolinas Tod wird neu verhandelt - DER SPIEGEL
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Urteil Karolinas Tod wird neu verhandelt

Die Eltern der dreijährigen Karolina wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben. Der Fall wird neu aufgerollt.
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute die Urteile im Prozess um den grausamen Tod der kleinen Karolina aus dem schwäbischen Weißenhorn aufgehoben. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Das Landgericht Memmingen hatte Karolinas Mutter und deren Ex-Freund wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen verurteilt. Jetzt droht ihnen lebenslange Haft wegen Mordes.

Karolina war Anfang 2004 in einem mehrere Tage dauernden Martyrium regelrecht zu Tode gequält worden. Die Memminger Richter hatten darin lediglich Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und den Haupttäter zu zehn Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Karolinas Mutter war zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Nach Auffassung des 1. Strafsenats des BGH liegt eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes und zumindest bei dem Mann auch die Anordnung der besonderen Schwere der Schuld nahe. Dies würde eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren unmöglich machen. Zudem hält es der BGH für unwahrscheinlich, dass dem 32 Jahre alten Haupttäter wie im ersten Prozess erneut verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt werden kann.