Urteil Problemrentner bekommt Badeverbot
Alzey - Die permanente Missachtung wichtiger Baderegeln trug dem Mann schließlich ein Schwimmbadverbot bis zum Jahresende ein. Wie aus einem heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervorgeht, war der Mann immer wieder von der Einstiegsleiter ins Nichtschwimmerbecken gesprungen war. Zudem habe er ein zwölfjähriges Mädchen unter Wasser gedrückt, als das Kind seine Schwimmbahn gekreuzt habe.
Nach Angaben des Gerichts war der Senior in diesem und im vergangenen Jahr immer wieder mit den Bademeistern des Schwimmbades aneinander geraten. Nach Darstellung der Stadtverwaltung sprang der Mann wiederholt in das nur rund ein Meter tiefe Nichtschwimmerbecken, obwohl das allen Badegästen strikt verboten sei. Als die Stadt dem Mann nun am 3. Juli bis zum Jahresende Hausverbot erteilte, zog der Mann vor Gericht.
Die Mainzer Richter wiesen seine Klage jedoch ab. Das Gericht habe keine Zweifel an den Angaben der Stadt. Der Rentner habe sich über lange Zeit in außergewöhnlich selbstherrlicher und unbelehrbarer Weise über die Badebenutzungsregeln hinweggesetzt. Sein Verhalten sei damit nicht nur rücksichtslos, sondern auch gefährlich gewesen. (Aktenzeichen: 6 L 527/06.MZ)
ffr/AP