Urteil: Serienmörder muss lebenslang hinter Gitter - DER SPIEGEL
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Urteil Serienmörder muss lebenslang hinter Gitter

Er wurde erst im April 2011 durch DNA-Spuren überführt - 27 Jahre nach seiner letzten Tat: Ein Serienmörder ist in Kiel zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte gestanden, zwischen 1969 und 1984 fünf junge Frauen getötet und missbraucht zu haben.
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Kiel - Weil er fünf Frauen in Norddeutschland umbrachte, muss ein 65-Jähriger lebenslang hinter Gitter. Mit seinem Urteil folgte das Kieler Landgericht am Mittwoch in weiten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer dagegen eine geringere Strafe gefordert. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende Dezember ein Geständnis abgelegt. "Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass mein damaliges Verhalten für mich heute unfassbar bleibt", ließ er über seine Anwälte mitteilen.

Nach seinem fünften Mord im Jahr 1984 an der 18-jährigen Schwesternschülerin Gabriele S. hatte Hans-Jürgen S. noch 27 Jahre unentdeckt gelebt, zuletzt nur rund einen Kilometer entfernt von der Mutter der Schwesternschülerin. Erst 42 Jahre nach dem ersten Mord waren die Ermittler im vergangenen Jahr durch verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden auf seine Spur gestoßen. Eine Speichelprobe seines Bruders war dem Handwerker zum Verhängnis geworden - sie ähnelte seinem eigenen Erbmaterial. In Haft gestand er vier weitere Morde aus dem Zeitraum 1969 bis 1972.

Zunächst tötete der Mann im Juni 1969 die 22-jährige Jutta M. in der Nähe ihres Elternhauses in Norderstedt. Nach ihrem Tod verging er sich an der Leiche. Im Oktober 1969 fing der nun Verurteilte die 16-jährige Renate B. ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg von einem Tanzlokal ab. Sein nächstes Opfer war im Juli 1970 in Hamburg-Langenhorn die 22-jährige Angela B. Im Jahr 1973 brachte der Mann in Norderstedt die 15-jährige Ilse G. um.

Angeklagter laut Psychiater voll schuldfähig

Sein letztes Opfer, die Schwesternschülerin Gabriele S., vergewaltigte er 1984, bevor er die Anhalterin tötete. Dadurch wollte er die Entdeckung der Tat verhindern. In drei Fällen hatte er sich an den Leichen vergangen, im vierten Fall versuchte er dies vergeblich.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten zwar Mängel in der Persönlichkeit, aber volle Schuldfähigkeit in allen fünf Fällen bescheinigt. Hintergrund der Taten seien Kränkungen oder Frustrationen gewesen. Ein Sexualmediziner attestierte dem Mann dagegen einen sadistischen Sexismus. Deshalb sei zumindest bei den ersten beiden Morden eine Minderung der Schuldfähigkeit wahrscheinlich und in den Fällen drei und vier nicht auszuschließen.

Abschließend hatte sich der 65-Jährige bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt: "Es tut mir sehr leid, was ich vor mehreren Jahrzehnten gemacht habe." Er sei in den vergangenen 20 Jahren zu einem anderen Menschen geworden.

wit/dapd/dpa

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