Vaterschaftstest: Ermittlungen gegen Paul McCartney - DER SPIEGEL
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Vaterschaftstest Ermittlungen gegen Paul McCartney

Sir Paul ein Betrüger? Ex-Beatle McCartney soll sich bei einem Vaterschaftstest durch einen Doppelgänger vertreten lassen haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt.
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Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 64-jährigen Ex-Beatle Paul McCartney wegen Betrugsverdachts. Justizsprecher Michael Grunwald bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Dem Popstar wird demnach vorgeworfen, er habe sich vor 23 Jahren bei einem Vaterschaftest durch einen Doppelgänger vertreten lassen.

Das jedenfalls behauptet der Zeitung zufolge eine 46 Jahre alte Altenpflegerin aus Berlin-Moabit, die McCartneys Tochter sein will.

Ihre Mutter soll zwischen 1959 und 1962 eine Affäre mit dem Popmusiker gehabt haben. Die Beziehung sei zu Ende gegangen, als sie schwanger gewesen sei. 1984 habe ein Berliner Gericht die Vaterschaftsklage abgewiesen, nachdem ein Bluttest negativ gewesen sei.

Nach Durchsicht der alten Akten will die Altenpflegerin jetzt beweisen, dass McCartney einen Doppelgänger zum Vaterschaftstest in London geschickt habe. Dies belege ein Foto von damals. Auch die Unterschrift in den alten Akten sei gefälscht. "Wir haben herausgefunden, dass die Unterschrift von einem Rechtshänder stammt", zitiert das Blatt die 46-Jährige. "Paul ist aber Linkshänder."

Angeblich hat der Ex-Beatle - dem ein Vermögen von 1,1 Milliarden Euro nachgesagt wird - bis zum Ende des Vaterschaftsverfahrens monatlich 200 Mark Unterhalt an die Mutter gezahlt. Sie will 1966 sogar ein Schweigegeld von 30.000 Mark erhalten haben.

Die vermeintliche Tochter fragt nun, warum McCartney dies getan habe, wenn er doch gar nicht der Vater sei, und fordert: "Ich möchte einen neuen Vaterschaftstest." Die "Bild"-Zeitung schloss ihren Bericht mit dem Satz: "Paul McCartney war für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gestern nicht erreichbar." Justizsprecher Grunwald sagte: "Jeder kann jeden anzeigen." Dann gebe es einen Anfangsverdacht - und die Staatsanwaltschaft müsse ermitteln.

(Aktenzeichen: 61 Js 1160/2007)

asc/AP

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