Verfahren: Mitjas Mörder legt Revision ein - DER SPIEGEL
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Verfahren Mitjas Mörder legt Revision ein

Der zu einer lebenslangen Haft verurteilte Mörder des neunjährigen Mitja hat Revision eingelegt. Es gehe darum, sich die möglichen Rechtsmittel offen zu halten, erklärte sein Verteidiger.
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Leipzig - Uwe K. war am Dienstag zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er sei vom Urteil des Landgerichts Leipzig nicht überrascht gewesen und ziehe eine Annahme in Erwägung, so sein Verteidiger Malte Heise.

Dies könne er jedoch erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsverkündung endgültig entscheiden. Um aber in Revision gehen zu können, müssten entsprechende Fristen eingehalten werden.

Für Uwe K. bedeutet das gefällte Urteil, dass er mindestens 20 Jahre Haft verbüßen muss, ehe überhaupt eine Strafaussetzung auf Bewährung beantragt werden kann. Sollte die Strafvollstreckungskammer dann einer Bewährung zustimmen, greift zunächst die angeordnete Sicherungsverwahrung. Mitjas Mörder käme also nicht frei. Ob Uwe K. durch seinen pädophilen Trieb weiter für die Allgemeinheit gefährlich ist, muss dann alle zwei Jahre überprüft werden.

jjc/dpa