Vergewaltigungsprozess Kachelmann-Verteidiger fordern Freispruch
Mannheim - Der Prozess gegen Jörg Kachelmann gehört längst zu den emotionalsten des Landes. Auch am Dienstag, als die Verteidigung ihr Plädoyer hielt, kam es zu Gefühlsausbrüchen - auch auf Seiten des Publikums.
Pflichtverteidigerin Andrea Combé sprach am Ende ihres rund dreistündigen Plädoyers von einer bewussten Falschanschuldigung der Ex-Freundin Kachelmanns gegen den Wettermoderator. Es gebe keinerlei objektive Beweise, dass in der Nacht zum 9. Februar 2010 eine Vergewaltigung stattgefunden habe. Die Verletzungen habe sie sich nach Überzeugung der Verteidigung selbst zugefügt.
Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn forderte Freispruch für seinen Mandanten. Außerdem solle dieser für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen entschädigt werden. "Es gibt nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könnte", sagte Schwenn.
Kachelmann sagte auf die Frage, ob er ein letztes Wort wünsche: "Nein danke."
Die im Gericht anwesende Ex-Freundin des Schweizers folgte dem Plädoyer mit von Kachelmann abgewandtem Gesicht. Während des Vortrags der Verteidigung schüttelte sie mehrfach den Kopf und weinte zeitweise. Besucher quittierten das Plädoyer mit Beifall.
Anwältin Combé führte aus, dass bei der angeblichen Vergewaltigung Aussage gegen Aussage stehe. Denn Kachelmann bestritt in seiner einzigen Einlassung vor dem Haftrichter im März 2010 die Vergewaltigung, es habe vielmehr einvernehmlichen Sex gegeben.
Eine Verurteilung sei in der Situation der gegensätzlichen Aussage nur bei "objektiven tatbezogenen Beweismitteln" möglich, so Combé weiter. Diese fehlten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jedoch. Die sogenannte Mischspur am Griff des Küchenmessers sei Kachelmann nicht eindeutig zuzuordnen. Sie könne durch Sekundärübertragung auf den Griff gekommen sein, etwa indem das mutmaßliche Opfer zunächst einen von Kachelmann berührten Gegenstand anfasste und danach den Messergriff.
Nach elf Jahren keine Zukunftsperspektive mehr
Auch die Verletzungen am Hals und den Oberschenkeln könne sie sich laut Gutachten selbst zugefügt haben. Combé erinnerte an die Lügen der Frau bei der Polizei. Dort habe sie bei mehreren Vernehmungen angegeben, dass sie die Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und dem einer anderen Frau erst am Vortag der angeblichen Tatnacht erhalten hätte.
Tatsächlich seien es Monate zuvor gewesen, auch habe sie schon früher unter falschem Namen E-Mail-Kontakt zu der möglichen Nebenbuhlerin aufgenommen. Keine der Polizeibeamtinnen habe die Lüge bemerkt. Erst nachdem dies ermittelt war, räumte sie ihre Lügen ein. "Wenn ein Beschuldigter ein solches Verhalten an den Tag legte, würde man ihm hohe kriminelle Energie bescheinigen", so die Verteidigerin.
Als völlig mangelhaft bewertete die Verteidigerin die lückenhafte Aussage zum Ablauf der Vergewaltigung. Dass die Erinnerungslücken Folge des Schocks waren, weil sie von Kachelmanns vielen Parallelbeziehungen erst kurz vorher erfahren hatte, schloss Combé aus. Sie habe schon länger Vermutungen über seine Untreue gehabt. In sämtlichen Fällen gebe es keine "objektiv tatbezogenen Beweismittel, welche die Angaben der Nebenklägerin stützen", hob Combé hervor.
Der Staatsanwaltschaft attestierte die Rechtsanwältin "Verfolgungseifer" gegen ihren Mandanten.
Die Anwältin sah bei dem mutmaßlichen Opfer Rache als Motiv. Aus "Rache und Hass" habe die Ex-Freundin Jörg Kachelmann bewusst zu Unrecht belastet, sagte Verteidigerin Combé. Die Frau habe sich von dem Gedanken leiten lassen: "Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch."
Nach elf Jahren sei ihre Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft mit Kachelmann zusammengebrochen. In Enttäuschung über dessen Promiskuität habe sie sogar ihre Eltern manipuliert und ihnen nichts von den lange zuvor zugesandten Flugtickets erzählt, um dem Vergewaltigungsvorwurf größere Glaubwürdigkeit zu verleihen. Kachelmann hörte dem Plädoyer aufmerksam, aber ohne äußere Regungen zu.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung für den Moderator beantragt.
Mehrere Gutachter konnten in dem mehr als acht Monate dauernden Verfahren keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vorwürfe abgeben. Das Urteil soll am 31. Mai verkündet werden.