Verhungerter Neunjähriger Zweite Chance für Marcels Mutter
Nathalie B. vor der Urteilsverkündung: "Sie hat seinen Tod vorausgesehen"
Foto: dapdNathalie B. sitzt noch immer in Untersuchungshaft. Denn noch ist das Urteil des Landgerichts Mannheim nicht rechtskräftig. Neuneinhalb Jahre soll sie in Haft. Das Gericht hat sie wegen Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt, weil sie ihren schwerstkranken Sohn Marcel ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr ausreichend gepflegt und ihm keine Sondennahrung mehr verabreicht hat.
Die Höhe der Freiheitsstrafe könnte Nathalie B. akzeptieren. Die Begründung nicht. Die dreifache Mutter wehrt sich gegen die Feststellung, dass sie ihr Kind mit Absicht töten wollte. "Die rechtliche Begründung für den Tötungsvorsatz ist schlichtweg falsch", konstatiert ihr Verteidiger, der Mannheimer Rechtsanwalt Steffen Lindberg. Man dürfe sie deshalb nicht wegen Totschlags, höchstens wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen.
Lindberg hat deshalb beim Bundesgerichtshof (BGH) Antrag auf Revision eingereicht. Es ist keine sogenannte allgemeine Sachrüge, eine Art Fünfzeiler, den der Bundesgerichtshof pro forma prüft und der in den überwiegenden Fällen geringe Erfolgsaussichten hat. Vielmehr hat Lindberg gemeinsam mit dem Münchner Rechtsanwalt Nicolas Frühsorger eine 158-seitige Revisionsbegründung erstellt. "Wir wollen alle Register ziehen", sagt Lindberg. Es ist ein symbolischer Akt.
Nathalie B., 31, lebte von Geburt an am Rande der Gesellschaft, immer am Existenzminimum, sie kann die Anwälte nicht bezahlen. Sie hatte auch kein Geld, im Prozess private Gutachter zu beauftragen. Ihr Pflichtverteidiger Lindberg hat nun Frühsorger in das Mandat geholt, den er aus zahlreichen Verfahren kennt - und der in diesem Fall kostenlos arbeitet, weil es auch ihm "ums Prinzip" gehe. Sie wollen, dass der Fall neu verhandelt wird.
Im Frühjahr 2008 diagnostizierten Ärzte bei Marcel Adrenoleukodystrophie, eine unheilbare Erbkrankheit, die einen rapiden neurologischen Verfall zur Folge hat. Die Lebenserwartung liegt bei maximal drei Jahren. Nathalie B. pflegte den Jungen zu Hause, er sollte in seiner gewohnten Umgebung sterben. Die Familie stand unter Aufsicht des Jugendamts und lebte von Unterstützung des Sozialamts.
Im Herbst 2009 waren Marcels Knochen so verformt, dass er nicht mehr gehen konnte. Er musste im Rollstuhl sitzen, war taub und blind und musste gewickelt, gewaschen und gefüttert werden. Später musste er durch eine Sonde ernährt werden, war ans Bett gefesselt, ein hilfloser Pflegefall. Nathalie B. war restlos überfordert, im Januar 2010 legte sie dem Jungen keine Sonde mehr. Im Mai 2010 starb Marcel.
Nathalie B. stand unter immensem Druck
"Sie hat seinen Tod nicht gewollt, ihn aber vorausgesehen", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen bei der Urteilsverkündung. Nathalie B. trage die alleinige Schuld.
Der Sachverständige Thomas Mörsberger, Experte für Kinder- und Jugendhilfe, hatte im Verfahren die Vorgänge im Jugendamt, die Arbeit der Familienhelfer und die besondere Situation der Mutter beurteilt. Das Jugendamt und die Familienhelfer hätten alle Regularien eingehalten, sagte Mörsberger und kam - anders als der psychiatrische Sachverständige - zu dem Schluss, Nathalie B. sei zum Zeitpunkt der Tat handlungseingeschränkt gewesen. Als sie von der tödlichen Krankheit ihres Sohnes erfahren habe, sei sie in einen Schockzustand verfallen, in dem ihre Handlungen wie automatisiert abgelaufen seien.
Lindberg, der Verteidiger der Mutter, hatte im Prozess zweimal Befangenheitsanträge gegen Gutachter Mörsberger gestellt. Beide Anträge hatte die Kammer abgelehnt. In der Revisionsbegründung wird diese Abweisung als einer der zentralen Verfahrensfehler aufgeführt. "Wir gehen davon aus, dass er kein neutraler Sachverständiger ist, sondern ein einseitiger Interessenvertreter des Jugendamts", sagt Lindberg. Dies sei auch darin begründet, dass Mörsberger einst Leiter des Landesjugendamts Baden gewesen sei.
Auch im Mittelpunkt der Revisionsbegründung steht die Situation, in der sich Nathalie B. befand, als sie ihren Sohn in Pflege nahm und seine Versorgung einstellte.
Zu diesem Zeitpunkt herrschte im Leben von Nathalie B. komplettes Chaos: Sie hatte sich vom Vater ihrer Kinder getrennt, der neue Partner, ein stadtbekannter Drogendealer, war mehr Belastung als Stütze, das Jugendamt erwog, Marcels Geschwister in Obhut zu nehmen.
Nathalie B. stand unter immensem Druck, sie musste entscheiden: Entweder sie lässt Marcel aushäusig pflegen und sterben oder sie gibt die beiden anderen Kinder in fremde Obhut. Beides wollte sie nicht. Ihr neuer Lebensgefährte sagte vor Gericht, Nathalie B. sei oft mehrere Stunden in Marcels Zimmer verschwunden und habe es sichtlich gezeichnet verlassen. Über den erbarmungswürdigen, besorgniserregenden Zustand ihres Sohnes verlor sie kein Wort.
Nun muss der BGH über den Revisionsantrag entscheiden.