Verhungertes Kleinkind: Mutter muss sieben Jahre in Haft - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Verhungertes Kleinkind Mutter muss sieben Jahre in Haft

Qualvoll verhungerte die dreijährige Pervin im Haus ihrer Mutter. Jetzt verurteilte das Düsseldorfer Landgericht Mandy K. zu sieben Jahren Haft. Sie soll die Leiche ihrer Tochter zerstückelt und auf dem Balkon entsorgt haben.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Düsseldorf - Das Gericht befand Mandy K. des Totschlags durch Unterlassen für schuldig, blieb aber mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte. Die 28-Jährige habe ihrer Tochter lebensrettende Hilfe verweigert, erklärte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück heute vor dem Düsseldorfer Landgericht. Damit handele es sich um Totschlag durch Unterlassen.

Kurz bevor das Kind im Oktober 2004 elendig starb, soll die Mutter noch versucht haben, ihm Traubenzucker einzuflößen. Schon seit Wochen hatte die kleine Pervin nicht mehr essen und trinken wollen. Dann gab der unterernährte Körper des Kindes auf. Nachdem sie den Tod des Mädchens festgestellt hatte, legte die Mutter es zunächst in eine Altpapierkiste, die sie unter ihrem Bett aufbewahrte. Später dann trennte sie den Kopf ab und lagerte die zerstückelte Leiche wegen des starken Verwesungsgeruchs auf dem Balkon.

Wochenlang konnte Mandy K. das Verschwinden von Pervin vertuschen. Erst als die Wohnung Anfang 2005 zwangsgeräumt wurde, gestand sie dem Vater Pervins Tod. Der bat einen Arzt um Hilfe, der wiederum die Polizei alarmierte. Die Kiste mit der Leiche wurde nach der Zwangsräumung vermutlich auf einer Müllverbrennungsanlage entsorgt.

Nachdem sie die Tat zunächst zugegeben hatte, widerrief K. ihr Geständnis später vor dem Düsseldorfer Landgericht. Ihr Kind sei gestorben, weil es das Essen verweigert habe. Sie habe das nicht gewollt. Zwar hätte sie einen Arzt holen oder Verwandte anrufen sollen, räumte sie ein. Allein: "Es ist mir alles aus der Hand geglitten."

Die Staatsanwaltschaft glaubte nicht an einen langsamen Hungertod und ging von vorsätzlichem Mord aus. Die Mutter habe ihrer kranken Tochter Essen, Trinken und ärztliche Hilfe verweigert, erklärte die Anklagevertretung und nannte als Motiv Habgier: Weil Mandy K. nicht krankenversichert sei, habe sie kein Geld für einen Arzt ausgeben wollen.

ala/dpa