Doppelmord von Krailling Verteidiger gehen gegen Urteil vor
Verurteilter Thomas S. (r.): Verteidiger legen Revision gegen Schuldspruch ein
Foto: dapdMünchen - Das Gericht hatte die Höchststrafe verhängt: Nach dem Urteil im Doppelmordprozess von Krailling hat die Verteidigung Revision gegen den Schuldspruch eingelegt. Dies sagte die Anwältin Eva Gareis am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Sie hatte den 51-jährigen Onkel der ermordeten Schwestern Chiara und Sharon mit ihrem Kollegen Adam Ahmed vertreten. Eine Begründung für das Vorgehen der Verteidigung wurde nicht bekannt.
Das Landgericht München hatte Thomas S. am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Laut Gericht hatte der verschuldete Familienvater die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in ihrer Wohnung in Krailling bei München heimtückisch und aus Habgier mit einem Strick, einer Hantelstange und einem Messer ermordet.
Der 51-Jährige hat die Tat stets bestritten. Eine erdrückende Vielzahl von Indizien sprach jedoch gegen ihn, unter anderem zahlreiche DNA-Spuren an den Leichen der Kinder sowie in der gesamten Wohnung. Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt. Die Verteidigung hatte in ihren Plädoyers auf eine konkrete Forderung verzichtet.