Winnenden-Prozess: Anklage fordert Bewährungsstrafe für Vater von Amokläufer - DER SPIEGEL
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Amoklauf von Winnenden: Prozess gegen Vater von Tim K.

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa

Winnenden-Prozess Anklage fordert Bewährungsstrafe für Vater von Amokläufer

Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten: Sie fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung - wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen.
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Stuttgart - Sein Sohn hat ein Blutbad angerichtet: Der Vater des Amokläufers von Winnenden soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft aber nicht ins Gefängnis. Die Vertreter der Anklage forderten am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der 51-Jährige habe sich der 15-fachen fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, erklärten die Staatsanwälte in ihrem Plädoyer. Er habe zudem gegen das Waffengesetz verstoßen und müsse auch wegen fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen verurteilt werden.

Der Sportschütze hatte eine seiner Pistolen unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Damit hatte sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen.

Die Anklagevertreter erklärten in ihrem Plädoyer, die Angehörigen der Opfer hätten sich sicher eine höhere Strafe gewünscht, aber der Angeklagte könne nicht für das Verbrechen seines Sohnes bestraft werden. Vor Eröffnung des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft vorgehabt, lediglich einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu beantragen.

Pistole unverschlossen aufbewahrt

Die Staatsanwälte sagten, bei der Hauptverhandlung sei bewiesen worden, dass der Vater um die psychischen Problem seines Sohnes wusste. Trotzdem habe er ihn zum Schießtraining mitgenommen, die Pistole unverschlossen aufbewahrt und einen Teil der Munition nicht sachgemäß verschlossen.

Tim K. habe mitbekommen, dass sein Vater nicht benutzte Munition in einer Tasche aufbewahrte. Diese habe der spätere Amokschütze über längere Zeit gesammelt und deshalb bei der Tat mindestens 285 Patronen und zwei Magazine bei sich gehabt.

Oberstaatsanwalt Hans-Otto Rieleder begründete die beantragte Bewährungsstrafe auch damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, von Anfang an zur Aufklärung der Tat seines Sohnes beigetragen und die vorschriftswidrige Aufbewahrung der Pistole gleich gestanden habe. Sein anfängliches Entsetzen über die Bluttat sei allerdings mit der Eröffnung des Strafverfahrens in ein Verhalten umgeschlagen, das darauf abzielte, "den Kopf aus der Schlinge zu ziehen".

Der Prozess wird mit weiteren Plädoyers am 18. Januar fortgesetzt. So stehen noch die Schlussworte der Verteidigung sowie die der Nebenklagevertreter aus.

wit/dpa

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