Winnenden-Prozess: Im Namen des Vaters - DER SPIEGEL
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Amoklauf von Winnenden: "Eine ehrliche Entschuldigung"

Foto: Daniel Maurer/ dpa

Winnenden-Prozess Im Namen des Vaters

Die Angehörigen der Opfer von Winnenden haben auf Antworten gehofft, auf ein paar Worte von Jörg K., dem Vater des Amokschützen. Doch der Angeklagte schweigt am ersten Prozesstag - und lässt nur seine Anwälte sprechen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es muss für die Angehörigen und die überlebenden Opfer ein schwerer Gang gewesen sein, aber fast alle sind an diesem ersten Prozesstag gekommen. Denn es ist der Moment, auf den sie seit anderthalb Jahren warten. Manche tragen Trauerkleidung, sie haben Taschentücher vor sich auf den Tisch gelegt oder einen Notizblock. Eine Mutter hält das Bild ihrer Tochter in den Händen.

Für einige der Eltern, die ihre Kinder verloren haben, ist der Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden zum Lebensinhalt geworden, wie für Hardy Schober, dessen Tochter Jana von Tim K. erschossen wurde, und der seinen Beruf aufgab, um fortan das "Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden" am Leben zu halten.

Das Leid und die Erschöpfung haben sich in die Mienen der Eltern eingegraben, manche Familien hat die Trauer zerrissen, andere Elternpaare halten sich hier im Sitzungssaal 2 des Stuttgarter Landgerichts fest an der Hand. Sie alle wollten diesen Prozess. Einige kannten den Vater des Amokläufers zuvor als Nachbarn oder als ehemaligen Mitschüler. Er war einer aus ihrer Mitte. Doch seit der Tat seines Sohnes hat er sich keiner Begegnung gestellt, bis heute.

Tiefe Stille liegt über dem vollbesetzten Gerichtssaal, als Richter Reiner Sjukat ihn hereinruft: Herr K. in den Saal, bitte!

Waffennarr von Jugend

15 Menschen tötete, bevor er sich selbst erschoss

Angeklagt ist der Geschäftsmann Jörg K., 51, selbst Waffennarr von Jugend an. Er hatte einen Sohn, an der er seine Leidenschaft weitergab. Den er das Zielen und Abdrücken lehrte. Einen Sohn, den er nicht gut genug kannte. Der einen Hass auf die Welt entwickelte und der am Ende mit einer Waffe, die sein Vater unter den Winterpullovern im Kleiderschrank versteckt hatte, .

Der Vater ist nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, wie es die Staatsanwaltschaft für richtig hielte, sondern - so jedenfalls sieht es das Gericht derzeit - weil er seine Waffe nicht sorgfältig genug verschlossen hat. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht also, Höchststrafe: ein Jahr Gefängnis.

Ganz offenkundig steht die Anklage in keinem Verhältnis zum Umfang des Prozesses. 18 Anwälte der Opferfamilien füllen mit ihren schwarzen Roben die Reihen in der Saalmitte, die 42 Angehörigen, die hier als Nebenkläger auftreten, sind rundherum platziert, dazu zwei Staatsanwälte, vorn die Kammer mit drei Richtern und zwei Schöffen, links davor der Angeklagte mit seinen zwei Verteidigern.

27 Tage hat das Gericht dafür angesetzt, zu einem Urteil zu kommen. Viele Verhandlungstage für einen Verstoß gegen das Waffenrecht. Zahllose Zeugen werden auftreten, Sachverständige, Polizisten, Mediziner. Eine dreidimensionale Rekonstruktion des Tatablaufs ist angekündigt.

Aber was sagt das über die Schuld des Vaters?

Fragen nach der Verantwortung

Auch die Angehörigen der Opfer wissen, dass man Eltern nicht für die Taten ihrer Kinder vor Gericht stellen kann. Sie erwecken nicht den Eindruck, als ginge es ihnen darum, Jörg K. möglichst hoch bestraft zu sehen. Schließlich war nicht er es, der ihre Kinder erschossen hat. Aber sie finden, dass man sehr wohl nach seiner Verantwortung für die Tat fragen muss - nach der juristischen und der menschlichen.

Seit dem Tag des Amoklaufs warten sie auf Antworten, damit sie abschließen können mit der Tat: Warum hat dein Sohn meine Tochter erschossen? Wie konnte es passieren, dass du nichts gemerkt hast von dem, was in ihm vorging? Hättest du es nicht verhindern können und müssen? Was hast du dazu beigetragen, mit all den Ballerspielen und Waffen, die du ihm geschenkt hast? Worin siehst du deine Schuld?

Zu all dem hat Jörg K. bisher nichts gesagt, was die Angehörigen befrieden könnte. Jetzt hätte er Gelegenheit dazu. Aber wird er es tun?

Herr K. sagt nur ein Wort

Endlich betritt K. den Saal, ein untersetzter, bärtiger, etwas vierschrötiger Mann, dessen gerötetes Gesicht auf eine Herzkrankheit hindeutet. Auch er trägt einen schwarzen Anzug. Auch er hat ein Kind verloren. Er setzt sich neben seine Verteidiger, er sucht keinen Blick, legt ein paar Blatt Papier vor sich auf den Tisch. Als ihn der Richter zur Feststellung der Personalien nach seinem Namen fragt, ist seine Stimme kaum zu hören. Als Wohnanschrift gibt er die Adresse seiner Firma an. Das sorgt unter den Nebenklägern für Unmut. Er soll sich nicht länger vor ihnen verstecken, so sehen sie es.

Anschließend trägt die junge Staatsanwältin in nüchternem Ton vor, was sie und ihr Kollege K. zur Last legen, nämlich zunächst den schlampigen Umgang mit seinen Waffen. Auch den Ablauf der Tat schildert sie: Wie Jörg K.s Sohn Tim "wortlos Schüsse auf die ahnungslos mit dem Rücken zu ihm sitzenden Schülerinnen und Schüler" abgegeben habe. Als sie genau referiert, wie Chantal, Kristina, Jana, Viktorija, Ibrahim und die anderen starben oder verletzt wurden, fließen im Saal viele Tränen. Jeden einzelnen Opfernamen nennt sie, und auch dass Tim sich am Ende selbst durch einen aufgesetzten Kopfschuss das Leben nahm. Der Vater, so die Staatsanwältin, habe die Tat seines Sohnes durch seine Schlamperei ermöglicht, er hätte sie voraussehen müssen und vermeiden können.

Jetzt wäre es an Jörg K., sich zu äußern. Doch als zunächst dessen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der sie den Angehörigen ihre Sicht der Dinge erläutern, regt sich zum ersten Mal echte Unruhe: K.s Sohn habe unermessliches Leid unter den Hinterbliebenen und Verletzten verursacht. Vom Mitgefühl des Vaters sprechen die Juristen und von der Trauer um seinen Sohn Tim. Dass Herr K. kaum Hoffnung auf Nachsicht der Hinterbliebenen habe. Aber dass man trennen müsse zwischen der Tat seines Sohnes und der Verantwortung des Vaters. Dass dieser Mann schon gestraft genug sei: "Die schweren Folgen der Tat, die Herrn K. getroffen haben, wiegen so schwer, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre."

Also Freispruch?

Enttäuschung im Raum

Kopfschütteln im Saal, ein Raunen unter den Angehörigen. Ein Nebenklägeranwalt erklärt, man habe offenbar ein "Präludium der Einsicht und des Mitgefühls" angeführt, um K. dann in einer "Opferstellung" zu positionieren. Ein anderer sagt: "Etwas mehr Einfühlsamkeit wäre geboten gewesen." Dann endlich fragt der Richter Jörg K., ob er selbst eine Erklärung abgeben wolle. Und K. spricht dazu sein einziges Wort: "Nein."

Mit einem Mal hängt die Enttäuschung im Raum wie eine große graue Wand. Zwar hatten die meisten wohl damit gerechnet, dass der Vater schweigen würde. Doch nun wird die Gefahr spürbar, dass auch dieser Prozess, mit welchem Urteil er auch immer ausgehen mag, den Angehörigen möglicherweise keine Antworten geben wird. Keine Aufklärung. Und am Ende womöglich immer noch keiner da sein wird, der einen Teil der Verantwortung übernimmt für das Schicksal der Toten und derjenigen, denen sie heute fehlen.

Jörg K.s Verteidiger übernehmen auch noch die Angaben zur Person. Sie tragen vor: ein durchschnittliches Leben im bürgerlich-schwäbischen Milieu, mehr als 30 Jahre im Schützenverein. Die Mitgliedschaft ist mittlerweile gekündigt, die Waffen vernichtet. K. trage einen Stent im Herzen, sei infarktgefährdet, versorge mit seiner Frau und seiner Tochter den dementen Vater.

Morddrohungen, Suizidgedanken, Vorwürfe

Seit dem 11. März 2009 sei sein Leben aus den Fugen, Morddrohungen, Sorge um die Tochter und die Frau, Suizidgedanken, polizeiliche Vernehmungen, Vorwürfe über eigenes Fehlverhalten. Seit der Tat lebt die Familie unter wechselnden Namen an wechselnden Orten. Die Firma, K.s Lebenswerk, ist ihm entglitten.

K. habe sich mit seiner Frau an die Hinterbliebenen wenden wollen, aber alle schriftlichen Versuche blieben glücklos, und zu persönlichen Gesprächen habe den Eltern am Ende Kraft gefehlt. Die Verzweiflung von Tim nicht bemerkt zu haben, empfänden die Eltern als ihr großes menschliches Versagen.

Als der Richter den Verfahrenstag für beendet erklärt, hält Frau N. noch immer das Porträtfoto ihrer Tochter Nicole in der Hand. Sie und ihr Mann hatten sich mehr erwartet. Aber noch setzen sie Hoffnung in das Verfahren: "Ich erwarte mir Gerechtigkeit", sagt Frau N. unter Tränen. "Dass Täter Täter bleiben und Opfer Opfer." Mitleid empfindet sie für Tims Schwester Jasmin: "Das Kind kann nichts dafür, dass die Eltern den Überblick über die Familie verloren haben", sagt Frau N. Der Vater schon. "Und dass die Waffe nicht abgeschlossen war, ist eine Tatsache. Und mit dieser Waffe wurde meine Tochter getötet."

"Es geht hier um keine Kleinigkeit"

Jörg K. hätte an diesem Tag Frau N. und all den anderen sagen können, wie leid es ihm tut, was geschehen ist. Irgendeine persönliche Erklärung abgeben. Er hat es nicht getan. Seine Verteidiger hatten ihm davon abgeraten, obwohl sie wissen, wie sehr die Angehörigen darauf warten.

Warum tun sie das?

Jörg K.s Verteidiger Hans Steffan ist ein ruhiger, besonnener Mann und äußerst erfahren. Er sieht wohl das menschliche Dilemma, aber mehr noch den juristischen Sachzwang: "Es geht hier um keine Kleinigkeit. Wenn ich der Meinung bin, dass mein Mandant sich nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, dann kann ich ihm nicht dazu raten, sich dafür zu entschuldigen."

Ein paar Meter weiter steht Gisela Mayer, von Reportern umzingelt. Tim K. hat ihre Tochter Nina erschossen, eine Referendarin. Gisela Mayer hat ein Buch geschrieben, in dem es um die Frage geht, wie man solch eine Tat aufarbeitet und welche Folgen aus dem Amoklauf zu ziehen seien. Sie hat dafür auch mit den Hinterbliebenen der Opfer des Amoklaufs von Erfurt gesprochen.

Die Eltern des Todesschützen Robert Steinhäuser haben öffentlich zu ihren Gefühlen von Schuld und Verantwortung gestanden - und Mitgefühl erfahren. "Herr K. hätte heute die Möglichkeit gehabt, selbst zu sprechen", sagt Gisela Mayer in die Kameras. "Wenn er das endlich schaffen würde, dann hätte er viel gewonnen." Es bleiben noch 26 Prozesstage, an denen alle Beteiligten ein Fragerecht haben. Sie werden es nutzen.