Zerstückelte Mainleiche Beide Angeklagten freigesprochen
Frankfurt/Main - Das Gericht hielt es nicht für ausreichend erwiesen, dass der 37 Jahre alte Mitarbeiter des Toten sowie die Ehefrau des Opfers den Mann umgebracht und zerstückelt haben. Man habe in der rund fünf Monate dauernden Beweisaufnahme nicht mit abschließender Sicherheit klären können, "wer, wann, wo das Opfer getötet, zerstückelt und entsorgt hat", so der Vorsitzende Richter. Der Torso, der Kopf und ein Arm des 45-jährigen Geschäftsmannes waren im April 2005 aus dem Main gezogen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten 37 Jahre alten Ingenieur auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und für die ursprünglich mitangeklagte 30 Jahre alte Ehefrau des Opfers auf Freispruch plädiert. Die beiden sollen ein Liebespaar sein. Die Verteidigung forderte dagegen für beide Freispruch und warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Das Plädoyer der Anklagebehörde sei "überwiegend von Spekulationen und Vermutungen geprägt" gewesen, so die Anwälte.
Tatsächlich stützte sich die Anklage nur auf Indizien. Wegen Zweifeln an ihrer Schuld hatte das Gericht die Angeklagten bereits im Juli auf freien Fuß gesetzt.
Regungslos hörten die beiden Hauptangeklagten die Urteilsbegründung an. "Die Kammer ist gewiss nicht von der Unschuld der Angeklagten überzeugt", so der Richter. Das Gericht habe nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freisprechen müssen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 37-Jährige das Opfer zunächst mit einem starken Beruhigungsmittel betäubt, dann erschlagen, zerstückelt und mit Hilfe von Komplizen in den Main geworfen hatte. Als Motiv für die Bluttat nahm die Staatsanwaltschaft an, dass der 37-Jährige, der in der Firma des Opfers gearbeitet hatte, selbst die Geschicke des Betriebs leiten wollte.
jjc/ddp