Kampfhunde Rigorose Gesetze im Ausland
In Frankreich müssen die Hunde seit Anfang des Jahres sterilisiert werden. Selbst kastrierte Pitbulls unterliegen noch einer Reihe von strikten Auflagen, die ihre Haltung erschweren. Der Besitzer muss mit einer Geldbuße von 5000 Franc (1500 Mark) rechnen, wenn er sein Tier nicht offiziell bei den Behörden angemeldet hat. Damit sollen in spätestens zehn Jahren Kampfhunde in Frankreich ausgestorben sein.
In Großbritannien dürfen Kampfhunde nur gehalten werden, wenn sie kastriert, registriert und versichert sind. Pitbull-Terrier und der japanische Tosa müssen Maulkörbe tragen und an der Leine geführt werden. Inzwischen gibt es nach Auskunft des Innenministeriums kaum noch Kampfhunde in Großbritannien. In Irland müssen zwölf als gefährlich erachtete Rassen in der Öffentlichkeit mit Maulkorb an kurzer Leine gehalten werden.
Ungarn hat per Gesetz die Zucht von Kampfhunden verboten. Zudem dürfen die Tiere weder ein- noch ausgeführt werden, es darf nicht mit ihnen gehandelt und Werbung für sie gemacht werden. Selbst zu Bewachungszwecken sind sie nicht zugelassen. Alle Tiere mussten kastriert werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Allerdings wurde nicht definiert, was ein Kampfhund ist. Deshalb will kein Tierarzt entscheiden, welcher Hund entsprechend der Verordnung behandelt werden soll.
In Schweden sind besonders aggressive Rassen seit 1997, in Dänemark schon seit 1991 verboten. In Norwegen dürfen seit 1991 Pitbull-Terrier, Tosa, der südamerikanische Fila Brasileiro und der Dogo Argentino nicht mehr importiert werden. In Dänemark wurden zudem alle Kampfhunde sterilisiert. Nachkommen mussten getötet werden.
In Italien sollen Zucht, Verkauf und Import der Tiere ebenfalls verboten werden. Besitzer sollen Kampfhunde auf der Präfektur und versichern. Verstöße sollen ebenfalls mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.