Kannibale von Rotenburg Schlachtphantasien sollen Armin M. entlasten
Kassel - Der Verteidiger von M. sagte, die Befragungen würden zeigen, dass sein Mandant nie etwas gegen den Willen der Männer getan habe, die mit ihm ihre "Schlachtphantasien" ausleben wollten. Das Landgericht befragt heute weitere Zeugen, die sich für Rollenspiele mit Armin M. trafen.
Schon bei einer ersten Zeugenbefragung hatte der Anwalt darauf hingewiesen, dass M. sein potenzielles Opfer leicht hätte töten können, wenn er gewollt hätte. Der Mann hatte berichtet, dass er sich von Armin M. mit Öl bestreichen und an einem Schlachterhaken hochziehen ließ. Die heutigen Aussagen könnten zu der Entscheidung des Gerichts beitragen, ob es sich bei der Tat um Tötung auf Verlangen oder um Mord handelt.
In dem Prozess wirft die Staatsanwaltschaft M. vor, den Berliner Ingenieur Bernd Jürgen B. zwecks Befriedigung des Geschlechtstriebes ermordet zu haben. Die Verteidigung plädiert dagegen auf Tötung auf Verlangen. Unstrittig ist, dass sich B. freiwillig schlachten und verspeisen ließ.