Kannibalen-Prozess: "Ein einsamer Wolf, der ganz allein ist" - DER SPIEGEL
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Kannibalen-Prozess "Ein einsamer Wolf, der ganz allein ist"

Der "Kannibale von Rotenburg" ist nach Ansicht zweier Gutachter vor dem Landgericht Kassel voll schuldfähig. Es gebe keine Anzeichen für eine seelische Krankheit des Angeklagten, der gestanden hat, einen Berliner Ingenieur getötet und zum Großteil gegessen zu haben.
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Kassel - Der Psychiater Georg Stolpmann sagte am zwölften Verhandlungstag, der Angeklagte Armin M. habe jedoch eine "schizoide Persönlichkeit" und eine Störung der Beziehungsfähigkeit. "Es handelt sich um ein Unvermögen, warme, zärtliche Gefühle anderen gegenüber zu haben", sagte Stolpmann. Diese Störung sei bereits erstmals in der Kinder- und Jugendzeit aufgetreten. Verstärkt traten die kannibalistischen Phantasien nach dem Tod der Mutter im Jahr 1999 auf. Sexuelle Gefühle spielten bei M. beim Schlachten eines Menschen jedoch kaum eine Rolle. Es gebe auch keinen Hinweis für Wahnwahrnehmungen oder Bewusstseinsstörungen.

Der 42-jährige Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, den Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B. am 10. März 2001 auf dessen Wunsch mit einem Stich in den Hals getötet und Teile des Leichnams gegessen zu haben. Zuvor hatte er sein Opfer entmannt. Die gesamte Tat hatte M. auf Video aufgenommen.

Stolpmann bestätigte mit seiner Einschätzung das Gutachten des Berliner Sexualmediziners Klaus Beier, der dem Angeklagten keine Krankheit, aber eine abartige Persönlichkeit und "Fetischismus für Männerfleisch" bescheinigt hatte. "Er beschreibt sich als einsamer Wolf, der ganz allein ist", sagte Stolpmann. Mit der Schlachtung habe er jemanden verinnerlichen wollen, der in jeder Zelle seines Körpers weiterlebt und ihn nicht mehr verlässt. Ihm sei auch bewusst gewesen, dass die Tötung strafbar ist. In der polizeilichen Vernehmung hatte M. ausgesagt: "Immerhin hatte ich den größten Kick meines Lebens gehabt."

Von der Einschätzung der Experten hängt es ab, ob der Angeklagte in die Psychiatrie eingewiesen wird. Die Staatsanwaltschaft legt M. Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes zur Last. Sein Verteidiger Harald Ermel bekräftigte am Freitag, er wolle auf Tötung auf Verlangen plädieren. Das Urteil soll in einer Woche gesprochen werden.