"Kannibalen"-Prozess Staatsanwalt fordert lebenslänglich
Frankfurt am Main - Der Angeklagte Armin Meiwes habe sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebes getötet, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler heute vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Deswegen sei Meiwes wegen Mordes und nicht wegen Totschlags zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, zusätzlich eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Gefängnis ausgeschlossen.
Meiwes habe sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Schlachten eines Menschen eine Art Kino für den Kopf erschaffen wollen, um dieses später zur Selbstbefriedigung einzusetzen. Er habe sein Opfer vorsätzlich getötet. Er habe gewusst, dass der Mann noch gelebt habe, als er ihn erstach.
Sein Opfer hatte zuvor das Bewusstsein verloren, nachdem ihm der Angeklagte den Penis abgeschnitten hatte. Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat zudem eine Störung der Totenruhe. Meiwes habe die Würde des Menschen missachtet und sei sich dieses Tabubruchs auch bewusst gewesen, sagte Köhler.
Die Verteidigung sah im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft die Wünsche des Opfers als entscheidend an. "Das war kein Mord", sagte der Anwalt Joachim Bremer. Die Tat sei als "Tötung auf Verlangen" zu sehen. Ziel des Opfers sei es gewesen, "verspeist zu werden, und das beinhaltete den Tod", erklärte der Verteidiger.
Meiwes hatte gestanden, im März 2001 einen 43-jährigen Ingenieur aus Berlin mit dessen Einverständnis vor laufender Kamera getötet, zerstückelt und das Fleisch danach teilweise gegessen zu haben.
Das Landgericht Kassel hatte den Angeklagten in einem ersten Verfahren im Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil im April vergangenen Jahres auf und verwies den Fall an das Landgericht Frankfurt. Nach Ansicht des BGH hatten die Kasseler Richter den Fall nicht hinreichend auf Mordmerkmale geprüft.
str/AFP/ddp